Symbolbild Vorsorgen und Absicherung: Ein Vater trägt seinen Sohn auf den Schultern

Wie schütze ich meine Familie vor finanziellen Risiken?

Die eigene Vorsorgesituation sollte immer dann überprüft werden, wenn sich die Lebenssituation verändert. Die Gründung einer Familie ist ein klassisches Beispiel für eine solche Veränderung.

Portraitfoto von Philipp Kuster, Leiter Niederlassung bei der St.Galler Kantonalbank

Die Serie erscheint auch in den Tageszeitungen unserer Region. Philipp Kuster, Leiter der St.Galler Kantonalbank Niederlassung in Diepoldsau, hat diese Frage beispielsweise für die Leserinnen und Leser von «Der Rheintaler» beantwortet.

Ja, in dieser Lebensphase ist eine Überprüfung Ihrer Vorsorge besonders wichtig, weil sie neue Verantwortlichkeiten mit sich bringt. Mehrere Aspekte kommen in Ihrer Situation zusammen. Dass Sie im Konkubinat leben, hat auch vorsorgerechtliche Folgen: Stirbt ein Partner, erfolgt aus der AHV nur eine Rente ans Waisenkind. Diese deckt nur die Grundbedürfnisse ab. Deshalb sollten Sie eine zusätzliche Absicherung prüfen. Auch Leistungen aus der Pensionskasse sind nicht selbstverständlich, sondern hängen vom jeweiligen Reglement ab. Entscheidend ist, dass Sie sich gegenseitig bei Ihren Pensionskassen als begünstigte Personen melden.

Vorsorgelücken schliessen

Wenn Ihr Partner das Arbeitspensum reduziert, sinken neben den Familieneinkünften auch die Beiträge an die Altersvorsorge. Es entstehen Vorsorgelücken, die erst Jahre später zu Tage treten. Umso wichtiger ist es, dass Sie die eigene Vorsorge neu ausrichten, z. B. durch gezielte Einzahlungen in die 3. Säule oder durch Überprüfung der Absicherung im Invaliditäts- oder Todesfall.

Vorsorgeauftrag

Ein Vorsorgeauftrag empfiehlt sich ebenso. Dieser regelt, wer Entscheidungen trifft, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind (Urteilsunfähigkeit). Fehlt ein solcher Vorsorgeauftrag, wird die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) involviert – mit wenig Spielraum für individuelle Lösungen.

Testament und Konkubinatsvertrag

Unter Konkubinatspartnern besteht – anders als unter Eheleuten – kein gesetzliches Erbrecht. Ohne entsprechende Regelungen wird Ihr überlebender Partner bei der Erbteilung nicht berücksichtigt. In einem Konkubinatsvertrag können Sie beispielsweise den Trennungsfall und den Unterhalt für Ihr Kind regeln.

Wohneigentum und Hypotheken

Bei gemeinsamem Wohneigentum ist zu bedenken, dass die Hypothek auch dann bestehen bleibt, wenn Einkommensquellen wegfallen. Ein Überdenken der Absicherung schützt vor finanziellen Engpässen und sorgt dafür, dass Ihr neues Zuhause auch in schwierigen Zeiten erhalten bleibt.

Erfahrungsgemäss ist Vorsorge kein Zeichen von Misstrauen, sondern von Weitsicht. Wir raten Ihnen, die finanziellen und rechtlichen Risiken frühzeitig zu regeln.

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