Rechtliche Grundlagen
Die Basisdokumente enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Depotbestimmungen und Bestimmungen für den Zahlungsverkehr:
Basisdokumente (DE), gültig ab 01.01.2021
Bedingungen für elektronische Dienstleistungen
Nutzungsbedingungen SGKB TWINT App
Nutzungsbestimmungen «Open Banking»
Allgemeine Nutzungsbedingungen Renovations- und CO2-Rechner
Allgemeine Nutzungsbestimmungen Wiitblick
Bestimmungen Online-Verlängerung Hypothek
Handelsregeln Organisiertes Handelssystem «FX E-Trading»
Besondere Bestimmungen zur Online Anlageberatung
Die St.Galler Kantonalbank AG («SGKB») bietet ihren Kundinnen und Kunden («Kunden») die Möglichkeit, einzelne Finanzinstrumente (z.B. Anlagefonds) mit transaktionsbezogener Anlageberatung, ohne dafür das gesamte Portfolio zu berücksichtigen, online zu erwerben. Als Online-Kanäle verstehen sich sämtliche digitalen Plattformen, welche den Kunden zur Interaktion mit der SGKB zur Verfügung gestellt werden (SGKB Website, SGKB App etc.).
Mehr Informationen zu den besonderen Bestimmungen der Online Anlageberatung finden Sie hier:
Das neue Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Es soll unter anderem den Anlegerschutz und den Schweizer Finanzplatz stärken und vergleichbare Bedingungen für Finanzdienstleister schaffen.
Wenn wir für Sie Finanzdienstleistungen wie das Ausführen von Wertschriftengeschäften (Execution-only), die Anlageberatung oder die Vermögensverwaltung erbringen oder wenn wir Ihnen Kredite für die Durchführung von solchen Geschäften gewähren, haben wir verschiedene Verhaltensregeln einzuhalten, insbesondere betreffend Information, Organisation, Dokumentation und Werbung.
Für Kunden, die in der Schweiz oder ausserhalb der EU / dem EWR domiziliert sind und eine Finanzdienstleistung nach FIDLEG beziehen (bspw. ein Depot führen), gelten per 1. Januar 2021 die Bestimmungen des FIDLEG.
Umfassende Informationen zur St.Galler Kantonalbank AG («SGKB») finden Sie hier.
Seit Januar 2018 gilt für Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erbracht werden, die überarbeitete Richtlinie der Europäischen Union (EU) über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive, MiFID II).
Mit MiFID II soll der Anlegerschutz verstärkt, die Markttransparenz erhöht und der europäische Finanzmarkt weiter harmonisiert werden. Die MiFID II wird ergänzt durch eine Vielzahl präzisierender delegierter Rechtsakte und Leitlinien mit Detailvorschriften. Für Kunden im EU/EWR hält die Bank die folgenden Dokumente bereit.
MIFID II Kundeninformation
Die Allgemeine Information zu MiFID II behandelt folgende Themen:
- Informationen zur SGKB
- Beschwerdemanagement
- Kundensegmentierung
- Informationen über Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen
- Grundsätze der Auftragsausführung
- Informationen über Kosten
- Umgang mit Interessenkonflikten
- Berichterstattung
- Informationen zur Vermögensverwaltung
Ausführungsgrundsätze
Die SGKB als Finanzdienstleisterin stellt sicher, dass bei der Ausführung Ihrer Aufträge das bestmögliche Ergebnis in finanzieller, zeitlicher und qualitativer Hinsicht erreicht wird. Mehr zu den Ausführungsgrundsätzen erfahren Sie im folgenden Dokument:
Ausführungsgrundsätze MiFID II
Qualitäts-Reports
Die folgenden Dokumente enthalten Informationen zu den wichtigsten Ausführungsplätzen und einen Report über die Auftragsausführung.
Die fünf wichtigsten Ausführungsplätze für Privatkunden und professionelle Kunden
Qualitätsbericht zur Auftragsausführung
Product Governance – Zielmarktabgleich
Die SGKB als Vertreiberin von Produkten ist für die allfällig erforderliche Zielmarktabgleiche zuständig. Mit dem folgenden Merkblatt informieren wir Sie über unseren Zielmarktabgleich für Traded Options und Financial Futures (sog. TOFF).
Zielmarktabgleich für Traded Options und Financial Futures (TOFF)
Ex-ante Kostenausweis
Die SGKB stellt sicher, dass Sie über die anfallenden Kosten einer Wertpapierdienstleistung transparent informiert werden. Folgende Dokumente enthalten weitere Informationen dazu:
Pauschalisierten Kostenausweis
Ex-ante Beispiel Traded Options und Financial Futures (TOFF)
Nachhaltiges Anlegen
Mit dem folgenden Dokument informieren wir Sie über die drei Nachhaltigkeitspräferenzen.
Das Handeln im Kundeninteresse ist das Leitbild, das unsere Kundenbeziehung prägt. Wir erwarten von unseren Mitarbeitenden jederzeit Sorgfalt sowie rechtmässiges und professionelles Verhalten und Handeln, die Beachtung von Marktstandards und insbesondere die ständige Beachtung des Kundeninteresses.
Mehr Informationen zu den Interessenkonflikten finden Sie hier:
Merkblatt «Interessenkonflikte und Massnahmen zur Vermeidung»
Informationen zur Bearbeitung von personenbezogenen Daten bei der St.Galler Kantonalbank finden Sie auf der folgenden Webseite:
Automatischer Informationsaustausch (AIA)
Der AIA wird in der Schweiz durch das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) und die entsprechende Verordnung (AIAV) umgesetzt. Mit Hilfe des AIA soll die Steuerhinterziehung durch das Halten von Vermögenswerten im Ausland verhindert werden, indem Finanzinstitute, Versicherungen und Investmentunternehmen Finanzinformationen über ihre im Ausland steuerpflichtigen Kunden sammeln und diese jährlich über ihre nationale Steuerbehörde den zuständigen Behörden des Wohnsitzstaates des Kunden melden müssen. Auch die St.Galler Kantonalbank AG hat den AIA einzuhalten. Damit ist sie einerseits verpflichtet, das Steuerdomizil ihrer Kunden zu identifizieren und zu dokumentieren und andererseits muss sie jährlich bestimmte Kunden- und Finanzdaten an die ESTV melden.
Mehr zum automatischen Informationsaustausch (AIA)
Factsheet zum automatischen Informationsaustausch (AIA)
Informationsblatt zur Klassifizierung von Gesellschaften für FATCA und AIA
Foreign Account Tax Compliance Act
FATCA steht für Foreign Account Tax Compliance Act und ist ein unilaterales US-Steuergesetz, das die weltweite Informationsbeschaffung zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung durch US-Personen zum Gegenstand hat. Es richtet sich in erster Linie an Finanzinstitute weltweit und verlangt von diesen, dass sie den US-Steuerbehörden periodisch Informationen über sog. US-Konten weitergeben.
Zur erleichterten Umsetzung dieser Anforderungen hat die Schweiz mit den USA einen Staatsvertrag abgeschlossen und auf dessen Basis ein FATCA-Gesetz erlassen. Gestützt darauf sind die Schweizer Finanzinstitute und damit auch die St.Galler Kantonalbank AG (SGKB) verpflichtet, alle US-Personen zu identifizieren, diese zu dokumentieren und dem IRS periodisch zu rapportieren. Weigert sich eine Person, die entsprechenden Angaben zu liefern, ist eine 30%ige Withholding Tax einzubehalten und dem IRS abzuführen. Zudem muss diese Person im Rahmen des jährlichen Reportings anonymisiert in einem aggregierten Reporting der US-Steuerbehörde gemeldet werden. Die USA hat gestützt darauf die Möglichkeit, eine Gruppenanfrage an die eidgenössische Steuerverwaltung zu richten, um die meldepflichtigen Informationen dieser anonymisiert gemeldeten Kunden zu erfragen. Die SGKB ist nicht bereit, Kundenbeziehungen mit Personen zu führen, die sich weigern, die verlangten Angaben mitzuteilen.
Als US-Person und damit als in den USA steuerpflichtig gilt ein Kunde, der (alternativ)
- in den USA wohnhaft ist;
- die amerikanische Staatsangehörigkeit besitzt (auch Doppelbürger);
- eine Greencard besitzt;
- sich während mindestens 183 Tagen im laufenden und den vergangenen zwei Jahren in den USA aufgehalten hat.
Die Identifikation von US-Personen erfolgt bei der Neueröffnung einer Kundenbeziehung über die Einholung einer spezifischen Selbstauskunft. Teilt eine Person darin mit, dass sie in den USA steuerpflichtig ist, hat sie das offizielle US-Formular W-9 sowie einen Waiver zu unterzeichnen, damit sie ordentlich den US-Steuerbehörden gemeldet werden kann. Zudem sind weitere bankspezifische Voraussetzungen zu erfüllen, damit eine Kontoeröffnung überhaupt möglich ist. Weigert sich eine Person, die notwendigen Angaben zu leisten, ist eine Kontoeröffnung nicht möglich. Auch Gesellschaften haben bei der Eröffnung der Geschäftsbeziehung eine Selbstauskunft zur Abklärung des FATCA-Status auszufüllen und sich darin als aktive, passive oder übrige Gesellschaft bzw. als Finanzinstitut zu klassifizieren (vgl. dazu auch das Informationsblatt zur Klassifizierung von Gesellschaften für FATCA und AIA oben).
Qualified Intermediary Agreement (QI)
2001 haben die USA ein neues Quellensteuerverfahren für Erträge und Kapitalgewinne auf US-Wertschriften eingeführt. Banken, die für sich oder ihre Kunden US-Direktanlagen erwerben, halten oder veräussern wollen, sind seither verpflichtet, mit dem amerikanischen Internal Revenue Service (IRS) einen Vertrag zu schliessen. Mit diesem Vertrag verpflichten sich die Banken, ihre Kunde nach den US-Regeln zu identifizieren und dokumentieren, sofern die Kunden US-Wertschriften halten wollen. Ziel des Vertrags ist es sicherzustellen, dass die US-Kunden einerseits an den IRS gemeldet werden und bei den Nicht-US-Kunden andererseits die US-Quellensteuer auf den erhaltenen US-Erträgen korrekt erhoben und an den IRS abgeführt wird. Im Gegenzug können die Banken den Nicht-US-Kunden einen reduzierten US-Quellensteuersatz auf US-Einkünften gemäss den Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA gewähren.
Die St.Galler Kantonalbank hat einen solchen Vertrag mit dem IRS geschlossen und hat seither den Status eines Qualified Intermediary (QI). Damit ist sie verpflichtet, die obgenannten Vorschriften einzuhalten.
Die Identifikation und Dokumentation der Kunden erfolgt analog zu FATCA: Bei der Neueröffnung einer Kundenbeziehung bzw. bei bestehenden Kunden spätestens vor dem Erwerb von US-Wertschriften muss eine Selbstauskunft zur Abklärung des QI-Status ausgefüllt und unterzeichnet werden. Teilt eine Person darin mit, dass sie in den USA steuerpflichtig ist, hat sie das offizielle Formular W-9 sowie einen Waiver zu unterzeichnen, damit die späteren Meldungen korrekt vorgenommen werden können. Für natürliche Personen, die nicht in den USA steuerpflichtig sind, ergeben sich keine weiteren Formalitäten. Sie können US-Wertschriften halten und profitieren von demjenigen US-Quellensteuersatz, der gemäss Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA für ihren Wohnsitzstaat gilt. Gesellschaften haben spezifische interne Formulare auszufüllen, um den für QI relevanten Status zu eruieren.
Seit dem 3. September 2020 gelten neue Informations- und Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit der Aktionärsrechterichtlinie II der EU (Shareholder Rights Directive II «SRD II»). Die Richtlinie soll die direkte Kommunikation zwischen Gesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und ihren Anlegern ermöglichen und die Ausübung der Aktionärsrechte erleichtern.
Weitere Details über die wesentlichen Neuerungen aufgrund der Aktionärsrechterichtlinie II entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumentationen:
Wir haben für Sie die beiden wichtigen Themen «Einlagensicherung» und «Staatsgarantie» auf einer separaten Website zusammengefasst.
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