Die Grundlagen der Schweizer Vorsorge
Wenn Sie sich mit Ihrer Altersvorsorge beschäftigen, sollten Sie die Grundlagen des Vorsorgesystems kennen. Denn nur so wissen Sie, wie Sie Ihre persönliche Vorsorge aktiv beeinflussen können und worauf Sie achten sollten.
Zusammenfassung
- Die Vorsorge in der Schweiz basiert auf einem 3-Säulen-System.
- Die 1. Säule (staatliche Vorsorge) dient der Grundsicherung. Sie können diese Säule nicht direkt beeinflussen. Es ist jedoch wichtig, allfällige Beitragslücken frühzeitig zu erkennen und nach Möglichkeit zu schliessen.
- Die 2. Säule (berufliche Vorsorge) unterstützt den gewohnten Lebensstandard im Alter. Einkäufe in die Pensionskasse können attraktiv sein, da sie sich positiv auf Ihr Alterskapital auswirken und im Regelfall vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.
- Die 3. Säule (private Vorsorge) liegt in Ihrer Verantwortung und orientiert sich an Ihren individuellen Bedürfnissen im Alter. In die Säule 3a können Sie freiwillig einzahlen, von Steuervorteilen profitieren und Ihr Altersvermögen aufbauen. Zur Säule 3b als freie Vorsorge zählen alle weiteren Formen Ihres persönlichen Vermögensaufbaus.
Das 3-Säulen-System
Zumindest namentlich sind Ihnen die drei Säulen der Vorsorge sicherlich schon begegnet:
- 1. Säule: Staatliche Vorsorge (AHV/IV)
- 2. Säule: Berufliche Vorsorge (Pensionskasse)
- 3. Säule: Private Vorsorge (3a/3b)
Jede Säule der Vorsorge dient dazu, Sie finanziell abzusichern. Klassisch denken wir an die Absicherung im Alter, also ab Eintritt in die Pension. Das Vorsorgesystem kommt aber auch in unvorhersehbaren Fällen wie bei Invalidität oder im Todesfall zum Tragen.
Im folgenden Schaubild finden Sie weitere Informationen zum Aufbau des Vorsorgesystems, zum Zweck jeder Säule und zum jeweiligen Finanzierungsverfahren (Umlage- oder Kapitaldeckungsverfahren).
Als erste Säule bezeichnet man die staatliche Vorsorge, die sich in die Alters-, Hinterlassenen und Invalidenversicherung (AHV/IV) und die Ergänzungsleistungen (EL) unterteilt. Ihr Ziel ist es, die Existenz sicherzustellen – also ein Einkommen zu gewährleisten, das die nötigsten Lebenshaltungskosten deckt.
Die erste Säule ist obligatorisch. Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, sind AHV-pflichtig und müssen Beiträge leisten. Bei Arbeitnehmern werden die Beiträge durch den Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen. Selbstständigerwerbende müssen sich bei der kantonalen Ausgleichskasse ihres Firmensitzes anmelden und sind für die Zahlung der Beiträge selbst verantwortlich.
Wie kann ich meine Rente aus der ersten Säule beeinflussen?
Die Berechnung Ihrer zukünftigen AHV-Rente orientiert sich an Ihrem durchschnittlichen Einkommen (Beitragshöhe) sowie an der Beitragsdauer. In diesem Sinne gilt es, fehlende Beitragsjahre zu vermeiden und das Durchschnittseinkommen im Blick zu behalten .
Aber was bedeutet das genau? Aktuell ist für Einzelpersonen eine Minimalrente (bei lückenloser Beitragsdauer) von CHF 1’260 pro Monat und eine Maximalrente von CHF 2’520 pro Monat festgelegt. Ab dem 1. Januar 2026 haben Rentenberechtigte Anspruch auf eine zusätzliche Monatsrente – die sogenannte 13. AHV-Rente. Die Minimalrente erhalten Sie, wenn Sie 44 volle Beitragsjahre ohne Lücken geleistet haben. Zur Erlangung er Maximalrente müssen Sie zusätzlich zu den Anforderungen für die Minimalrente ein durchschnittliches Jahreseinkommen von mindestens CHF 90'720 (Stand 2026) erzielt haben. Fehlzeiten, z.B. wegen längerer Auslandsaufenthalte oder Unterbrechungen bei der Beitragspflicht, können zu Leistungskürzungen führen. Freiwillige Beitragszahlungen können helfen, solche Lücken zu vermeiden und damit die Rentenhöhe zu sichern.
Für Ehepaare werden die AHV-Renten plafoniert: Beide Ehepartner zusammen erhalten höchstens 150% der Einzelrente, also maximal CHF 3’780 monatlich.
Sozialversicherungskennzahlen 2026
Eine unverbindliche Schätzung zur Höhe Ihrer AHV-Rente können Sie über die Website der Informationsstelle AHV/IV vornehmen. Auskunft über Ihre voraussichtlich zu erwartende Rente der AHV/IV erhalten Sie ebenfalls über eine Rentenvorausberechnung, die Sie bei Ihrer Ausgleichskasse bestellen können.
Wichtige Begriffe
- AHV-Beitragspflicht
Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, alle Personen, die in der Schweiz arbeiten, und bestimme Schweizer im Ausland (wenn sie für Schweizer Arbeitgeber im Ausland arbeiten) sind AHV-pflichtig. Die AHV-Beitragspflicht gilt für Erwerbstätige ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag, für Nichterwerbstätige ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag und endet mit dem Erreichen des Referenzalters von 65 Jahren (Stand 2026). Beiträge in die erste Säule (AHV-Beiträge) werden je nach Beschäftigungsstatus direkt vom Lohn abgezogen (angestellt) und sind in der Lohnabrechnung als Sozialversicherungsabzug zu finden oder sie werden direkt von den Versicherten an die Ausgleichskasse (selbständig erwerbend, nicht erwerbstätig) bezahlt.
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Beitragslücke
Eine Beitragslücke entsteht, wenn Sie in einem oder mehreren Jahren zwischen Ihrem 20. und 65. Lebensjahr keine Beiträge in die AHV geleistet haben, z.B. wegen längerer Auslandsaufenthalte oder Arbeitslosigkeit. Sie können fehlende Beiträge nachzahlen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Unter gewissen Voraussetzungen können Beitragslücken auch mit Beitragsjahren nach dem Referenzalter geschlossen werden.
Jedes fehlende Beitragsjahr führt zu einer Kürzung der Rente (1/44 pro fehlendem Beitragsjahr). - Ergänzungsleistungen (EL)
Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV sollen die minimalen Lebenskosten decken, wenn die Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente sowie das Einkommen für diesen Zweck nicht ausreichen. - Grundsicherung
Leistungen aus der ersten Säule dienen der Grundsicherung, also der Gewährleistung des Existenzminimums. - Minimalrente, Maximalrente und Teilrente
- Die Minimalrenteist ein Mindestbetrag an Rente, den Sie erhalten, wenn Sie 44 volle Beitragsjahre ohne Lücken geleistet haben. Aktuell (Februar 2026) beträgt die Minimalrente für Einzelpersonen CHF 1’260 pro Monat.
- Die Maximalrente ist der maximale Betrag an Rente, den Sie aus der ersten Säule erhalten, wenn Sie 44 volle Beitragsjahre ohne Lücken geleistet und ein durchschnittliches Jahreseinkommen von mindestens CHF 90’720 erwirtschaftet haben.
- Eine Teilrente erhalten Sie, wenn Sie keine 44 vollen Beitragsjahre vorweisen können. In diesem Fall ist mit Abzügen (1/44 pro Fehljahr) zu rechnen, so dass Ihre Rente aus der ersten Säule auch unter den Wert der Minimalrente sinken kann.
- Umlageverfahren
AHV-Beiträge, die Sie heute mit Ihrem Lohn leisten, werden für die Zahlung der aktuellen Renten verwendet bzw. «umgelegt». Sie sparen kein Geld an, das Sie später verwenden können.
Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge und wird oft einfach als Pensionskasse bezeichnet. Sie soll gemeinsam mit der ersten Säule etwa 60 bis 70 % des letzten Einkommens im Ruhestand abdecken und die Beibehaltung des gewohnten Lebensstandards nach der Pension ermöglichen.
Die berufliche Vorsorge ist für Erwerbstätige mit einem Mindesteinkommen verpflichtend. Beiträge in die zweite Säule werden in der Regel vom Lohn abgezogen und zusammen mit Arbeitgeberbeiträgen angespart.
Selbstständige können sich freiwillig versichern. Informationen zum weiteren Vorgehen für die freiwillige Zahlung der BVG-Beiträge erhalten Sie bei der Vorsorgeeinrichtung Ihrer Wahl.
Zur zweiten Säule gehört neben der Pensionskasse (BVG) auch die Unfallversicherung (UVG). Jede in der Schweiz beschäftigte Person ist obligatorisch nach UVG gegen Berufsunfälle und -krankheiten sowie gegen Nichtberufsunfälle versichert.
Der Pensionskassenausweis
Den Überblick über Ihre zweite Säule erhalten Sie als erwerbstätige Person jährlich mit dem Pensionskassenausweis bzw. Vorsorgeausweis. Dort finden Sie Informationen zu Ihrem angesparten Altersguthaben, voraussichtlichen Leistungen im Alter (Altersrente) sowie zu Leistungen bei Invalidität oder im Todesfall.
Wir empfehlen, sich mit Ihrem Pensionskassenausweis zu befassen, denn am Ende Ihres Arbeitslebens ist in der zweiten Säule ein grosser Teil Ihres Altersvermögens angespart.
Lebenslange Rente oder einmaliger (Teil-)Kapitalbezug
Zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung können Sie Ihre Vorsorgegelder der zweiten Säule als lebenslange Altersrente, als einmaligen Kapitalbezug oder als eine Kombination dieser beiden Formen beziehen. Die Entscheidung liegt bei Ihnen und hängt von Ihren Bedürfnissen und Wünschen ab.
Wie kann ich meine Leistung aus der zweiten Säule beeinflussen?
Aufgrund der Komplexität der Einflussfaktoren empfehlen wir Ihnen, eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
- Eine Fachperson kann berechnen, ob sich ein Pensionskasseneinkauf für Sie lohnt.
- Lassen Sie sich Ihre Optionen zur Optimierung Ihrer Altersvorsorge aufzeigen.
- Besprechen Sie die Vor- und Nachteile von Rente oder (Teil-)Kapitalbezug aus der beruflichen Vorsorge.
Wichtige Begriffe
- Altersguthaben und Altersrente
Das Altersguthaben ist Ihr in der zweiten Säule angespartes Guthaben. Zum Zeitpunkt der Pensionierung entscheiden Sie, ob Sie Ihr Guthaben als einmaligen Kapitalbezug beziehen möchten oder lebenslange Altersrente bevorzugen. Die Altersrente errechnet sich mit dem Umwandlungssatz auf Basis Ihres Altersguthabens. - Invalidenrente
Falls Sie vor der Pensionierung invalid werden, erhalten Sie eine Rente zur finanziellen Absicherung. - Hinterlassenenrente
Im Todesfall sichert die Pensionskasse Ihre Hinterbliebenen mit Witwen-/Witwerrenten und Waisenrenten ab. - Kapitaldeckungsverfahren
Beim Kapitaldeckungsverfahren sparen Sie mit Ihren Beiträgen Ihr persönliches Altersguthaben an, das Sie später als einmaligen Kapitalbezug oder Rente beziehen können. - Umwandlungssatz
Mit dem Umwandlungssatz wird die Höhe der jährlichen Pensionskassenaltersrente aus dem vorhandenen Alterskapital berechnet. Bei einem Umwandlungssatz von 5 % wird bei einem vorhandenen Alterskapital von CHF 100’000 eine jährliche Rente von CHF 5’000 ausbezahlt.
Als dritte Säule bezeichnet man die private Vorsorge. Diese ist freiwillig und dient dazu, mögliche Lücken aus den ersten beiden Säulen zu schliessen und individuelle Bedürfnisse zu decken. Man unterscheidet zwischen der Säule 3a (gebundene Vorsorge) und der Säule 3b (freie Vorsorge).
Säule 3a
Die Säule 3a bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Altersvermögen gezielt aufzubauen und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Einzahlungen in die Säule 3a können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, das angesparte Kapital unterliegt nicht der Vermögenssteuer und die Zinserträge sind steuerfrei. In unserem Beitrag zu den Vorteilen der Säule 3a finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
Es gibt verschiedene Produkte für Ihre Vorsorge mit der Säule 3a: Sie entscheiden, ob Sie auf ein 3a-Konto einzahlen oder zusätzliche Renditechancen durch Wertpapiersparen 3a (Anlage in Vorsorgefonds) nutzen möchten. Beachten Sie in jedem Fall die jährlichen Maximalbeträge für die Säule 3a. Sie können aktuell bis zu CHF 7’258 (Stand 2026) einzahlen, wenn Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind. Angestellte oder Selbstständige ohne Pensionskasse dürfen sogar bis zu CHF 36'288 (max. 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens) einzahlen.
Bei Bezug wird Ihr 3a-Kapital einmalig zu einem reduzierten Vorsorgetarif versteuert. Beachten Sie, dass es sich bei der Säule 3a um die gebundene Vorsorge handelt. Ihr Kapital in der Säule 3a ist gesperrt und der Bezug ist nur unter festgelegten Bedingungen möglich:
- Ab 5 Jahren vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter (ordentlicher Bezug bei Pensionierung)
- Als Vorbezug beim Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum (WEF)
- Bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Für den Transfer in eine anerkannte berufliche Vorsorgeeinrichtung
- Bei definitiver Auswanderung
- Bei dauerhafter Invalidität oder Tod des Vorsorgenehmers (Auszahlung an Erben)
Bei Fragen zur Säule 3a, zu passenden Lösungen oder den Bezugsmöglichkeiten stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Säule 3b
Als Säule 3b bezeichnet man die freie Vorsorge. Im Gegensatz zur gebundenen Vorsorge (Säule 3a) ist sie nicht gesetzlich geregelt und bietet daher mehr Gestaltungsfreiheit und Flexibilität. Sie entscheiden selbst, mit welchen Finanzprodukten oder Anlagemöglichkeiten Sie diesen Teil der privaten Vorsorge gestalten möchten. In der Regel ist das Kapital auch jederzeit wieder frei verfügbar.
Beispiele für 3b-Vorsorgemöglichkeiten
- Sparkonto
- Wertpapierdepot (Anlagefonds, Fondssparpläne, ETFs, ...)
- Lebensversicherung
- Immobilien
- Weitere Vermögenswerte
Ihr Vermögen, das Sie für Ihre freie, private Vorsorge aufbauen, ist steuerpflichtig und in Ihrer jährlichen Steuererklärung anzugeben.
Wie kann ich meine dritte Säule beeinflussen?
Da sowohl die Säule 3a als auch die Säule 3b freiwillig sind und Ihrer privaten Vorsorge dienen, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen.
- Vorsorgebudget erstellen: Überlegen Sie sich, welcher Betrag Ihnen in Ihrer aktuellen Lebenssituation monatlich oder jährlich für die private Vorsorge zur Verfügung steht.
- Vermögensaufbau planen: Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten für die Vorsorge 3a und 3b. Planen Sie anschliessend, wie Sie Ihren verfügbaren Betrag einsetzen möchten.
Sie überlegen, ob Sie mit einem kleinen Betrag eher in 3a oder 3b einzahlen sollten? Lesen Sie dazu unseren Ratgeberartikel «Geld anlegen oder in die 3. Säule einzahlen» .
Unsere Empfehlung: Ein Beratungsgespräch beantwortet viele Fragen. Nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten unserer Bank und profitieren Sie vom fundierten Fachwissen der Expertinnen und Experten. - Planung konsequent verfolgen: Halten Sie sich an Ihre Planung und zahlen Sie regelmässig in Ihre gewählten Vorsorgelösungen ein. Ein Dauerauftrag eignet sich hervorragend, um Ihre Einzahlungen zu automatisieren.
- Planung in Abständen überprüfen: Ihre Lebens- und Einkommenssituation kann sich mit der Zeit verändern. Überprüfen Sie in Abständen, ob Sie mit Ihrer Planung auf dem gewünschten Kurs sind und nehmen Sie wenn nötig Anpassungen vor.
Ein Beratungsgespräch beantwortet viele Fragen
Befassen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Vorsorge und nutzen Sie die Beratung durch unsere Fachexpertinnen und Fachexperten, um Ihre individuelle Situation besser einzuschätzen und eine optimale Strategie für Ihre finanzielle Zukunft zu entwickeln. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme per Formular oder in einer unserer Niederlassungen.
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