Was sagt mir mein Pensionskassenausweis?
Der Pensionskassenausweis (auch Vorsorgeausweis oder Versicherungsausweis) enthält viele wichtige Informationen für Ihre Altersvorsorge, ist aber nicht immer selbsterklärend. Wir helfen Ihnen, die einzelnen Positionen zu verstehen.
Zusammenfassung
Die wichtigsten Informationen auf dem Pensionskassenausweis
- Das Freizügigkeitsguthaben ist eine erste wichtige Information auf Ihrem Pensionskassenausweis. Sie besagt, wie viel Kapital Sie per Stichtag angespart haben.
- Eine weitere Kennzahl ist die Verzinsung Ihrer Vorsorgegelder, die auch über der gesetzlichen Mindestverzinsung (2026: 1.25 %) liegen kann.
- Der Ausweis gibt auch darüber Aufschluss, wie sich Ihr Alterskapital bis zum Pensionierungszeitpunkt voraussichtlich entwickeln wird. Sie werden diese Altersleistungen wahlweise als monatliche Rente, als Kapital oder als eine Mischform beziehen können. Weitere Details zu den Bezugsmöglichkeiten finden Sie in Ihrem Pensionskassenreglement.
- Schliesslich klären Sie die Angaben zum Todes- oder Invaliditätsfall über die bei solchen Ereignissen zu erwartenden Leistungen auf. Insbesondere nicht verheirateten Personen empfehlen wir ausdrücklich, die Leistungen wie auch die Begünstigten im Todesfall mit der Pensionskasse konkret zu klären.
Lesehilfe: So verstehen Sie Ihren Vorsorgeausweis
Die Grundlagen bilden die Basis für Ihre Beiträge und Leistungen aus der Pensionskasse. Darum empfehlen wir Ihnen, diese jährlich und insbesondere bei Veränderungen wie z.B. Anpassung des Jahressalärs oder Beschäftigungsgrads zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten sollten Sie umgehend mit der Pensionskasse Kontakt aufnehmen.
Das versicherte Salär entspricht in der Regel Ihrem aktuellen Jahressalär (Bruttolohn) abzüglich dem Koordinationsabzug. Dieser Abzug entspricht dem Teil des Jahressalärs, welcher bereits durch die AHV versichert ist.
Für die Berechnung der jährlichen Beiträge wird das versicherte Salär mit dem Beitragssatz multipliziert. Dabei wird zwischen Sparbeiträgen für die voraussichtlichen Altersleistungen sowie Risikobeiträgen für die Absicherung der Risiken Tod und Invalidität unterschieden.
Pensionskassen können Wahlsparpläne anbieten. Ein Wahlsparplan ermöglicht es Ihnen, freiwillig zusätzliche Beiträge für das Alter zu sparen. Diese müssen vollständig durch die versicherte Person finanziert werden. Ein zusätzlicher Sparbeitrag führt zu Steuervorteilen und einem höheren Altersguthaben.
Das Freizügigkeitsguthaben entspricht sämtlichen Sparbeiträgen, allfälligen freiwilligen Einkäufen sowie der bisherigen Verzinsung zum Ausstellungszeitpunkt des Vorsorgeausweises. Dieses Guthaben wird bei einem Stellenwechsel in die neue Pensionskasse oder bei Arbeitslosigkeit/Erwerbsaufgabe an eine Freizügigkeitsstiftung Ihrer Wahl übertragen. Der BVG-Anteil entspricht den gesetzlichen Mindestleistungen. Die Differenz zwischen dem Freizügigkeitsguthaben und dem BVG-Anteil entspricht überobligatorischen Leistungen.
Die voraussichtlichen Altersleistungen auf Ihrem Vorsorgeausweis zeigen, wie hoch Ihr Alterskapital bzw. Ihre Altersrente zum gewünschten Pensionierungszeitpunkt ausfällt. Das Alterskapital entspricht der Summe aller Sparbeiträge, allfälligen freiwilligen Einkäufen sowie der angenommenen Verzinsung (Projektionszinssatz) bis zum gewünschten Pensionierungszeitpunkt.
Die voraussichtlichen Altersleistungen können in der Regel in Renten-, Kapital- oder einer Mischform bezogen werden. Für die Berechnung der Jahresrente wird das Alterskapital mit dem Umwandlungssatz multipliziert. Bei einem (Teil-)Kapitalbezug wird die Altersrente verhältnismässig gekürzt. Die Möglichkeiten und Richtlinien Ihrer Pensionskasse wie z.B. Meldefristen oder Begünstigungsordnungen, finden Sie in Ihrem Pensionskassenreglement.
Die Invalidenrente entspricht der jährlichen Leistung, welche bei einer Invalidität durch Krankheit (Invaliditätsgrad 100 %) ausbezahlt wird. Für rentenberechtigte Kinder unter 18 Jahren oder bei Ausbildung bis 25 Jahre wird eine Invalidenkinderrente ausbezahlt.
Die Ehegatten- und Lebenspartnerrente entspricht der jährlichen Leistung, welche bei einem Todesfall durch Krankheit vor der Pensionierung ausbezahlt wird. Für rentenberechtigte Kinder unter 18 Jahren oder bei Ausbildung bis 25 Jahre wird eine Waisenrente ausbezahlt. Ob eine Ehegatten- /Lebenspartnerrente oder ein Todesfallkapital ausbezahlt wird, ist in Ihrem Pensionskassenreglement definiert. Eine Lebenspartnerschaft muss der Pensionskasse zu Lebzeiten schriftlich gemeldet werden.
Der Betrag «Maximal möglicher Einkauf» bezeichnet den maximalen Betrag, den eine versicherte Person freiwillig in ihre Pensionskasse einzahlen darf, um Beitragslücken zu schliessen. Einkäufe können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was die Steuerlast erheblich reduzieren kann.
Der Betrag «Möglicher Vorbezug Wohneigentum» bezeichnet den maximalen Betrag, den eine versicherte Person im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum aus der Pensionskasse beziehen kann.
Unser Tipp
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Vorsorgeausweis jedes Jahr sorgfältig zu prüfen und die gewonnenen Erkenntnisse in Ihre persönliche Finanzplanung einzubeziehen. Damit stärken Sie Ihre finanzielle Sicherheit und fördern die positive Entwicklung eines bedeutenden Teils Ihres Vermögens. Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater schaut sich das bei Bedarf gerne mit Ihnen an.
Häufige Fragen
Das auf dem Pensionskassenausweis aufgeführte «Altersguthaben am 01.01.2026» gehört zwar Ihnen, aber bis zur Pensionierung dürfen Sie nicht frei darüber verfügen. Ein vorzeitiger (Teil-)Bezug ist nur für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum möglich. Bei einem vorzeitigen Bezug ist eine Beratung über die Vor- und Nachteile eines solchen Schritts empfehlenswert.
Wenn Sie Steuervorteile, sicheren Vermögensaufbau und Ihre langfristige Altersvorsorge miteinander kombinieren möchten, sind freiwillige Einkäufe in Ihre Pensionskasse in Erwägung zu ziehen. Angaben zur maximal möglichen Einkaufssumme finden Sie in der Regel ebenfalls im Pensionskassenausweis. Auch in diesem Fall sollten Sie sich von einer Fachperson beraten lassen.
Ihre nächsten Schritte
Mit unserem Online-Pensionsrechner haben Sie die Möglichkeit eine Erstanalyse vorzunehmen. Sie können sich auch direkt von unseren Spezialisten in einem persönlichen Gespräch Ihre Situation analysieren lassen.
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