Tragbarkeit Ihrer Hypothek im Alter
Die Einkünfte im Ruhestand sind oft geringer als das vorherige Erwerbseinkommen. Wir unterstützen Sie dabei, rechtzeitig passende Vorkehrungen zu treffen, damit Ihre Finanzierung auch nach der Pensionierung tragbar ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Bereits ab einem Alter von 50 Jahren prüfen wir bei der Neuvergabe oder bei der Verlängerung von Hypotheken die voraussichtliche Tragbarkeit nach der Pensionierung. So besteht genügend Zeit, finanzielle Vorkehrungen zu treffen, um auch im Alter sorgenfrei zu wohnen.
- Langjährige und treue Hypothekarkundinnen und -kunden der St.Galler Kantonalbank können beruhigt sein: Liegt Ihre Hypothekarschuld im Rahmen von 2/3 des Liegenschaftswertes und sind Sie Ihren Verpflichtungen stets nachgekommen, führen wir Ihre Hypothekarfinanzierung auch bei einem tieferen Renteneinkommen weiter.
- Auch beim Werterhalt Ihrer Liegenschaft unterstützen wir Sie und prüfen in Ihrer neuen Lebensphase eine Erhöhung Ihrer Hypothek für Investitionen ins Eigenheim.
Auswirkungen der Pensionierung
In der Regel erhalten Sie im Ruhestand eine monatliche Rente der AHV und eine Rente aus der Pensionskasse. Diese Einkünfte sind oft geringer als das vorherige Erwerbseinkommen. Darum prüfen wir bei der Neuvergabe oder bei der Verlängerung von Hypotheken bereits ab Alter 50, in welchem Verhältnis die monatlichen Wohnkosten für Zinsen und Unterhalt zum Einkommen nach der Pensionierung stehen. So besteht genügend Zeit, finanzielle Vorkehrungen zu treffen, um auch im Alter sorgenfrei zu wohnen.
Rechenbeispiel: Tragbarkeit vor und nach der Pensionierung
Das verheiratete Kundenpaar Heidi und Max Meier (beide 53 jahre alt) macht sich Gedanken um die Pensionierung. Beide planen den Pensionseintritt im Alter von 65 Jahren.
In unserer Rechnung gehen wir von einem gleichbleibenden Immobilienwert aus. Das Ehepaar amortisiert bis zur Pensionierung freiwillig und zahlt jährlich CHF 10'000 indirekt über die 3. Säule ein. Nach der Pensionierung fallen die Amortisationen weg. Zudem nutzt das Ehepaar einmalig einen Betrag von CHF 100'000 aus der 3. Säule für eine Rückzahlung der Hypothek.
| Heute | Nach der Pensionierung | |
|---|---|---|
| Immobilienwert | CHF 1.3 Mio. | CHF 1.3 Mio. |
|
Hypothekarsumme |
CHF 700'000 | CHF 600'000 |
| Belehnung | 53.85 % | 46.15 % |
| Kalk. Zinsen 5 % | CHF 35' 000 | CHF 30'000 |
| Unterhalt 0.7.% | CHF 9'100 | CHF 9'100 |
| Jährliche Amortisationen (freiwillig) | CHF 10'000 | - |
| TOTAL | CHF 54'100 | CHF 39'100 |
| Jährliches Einkommen brutto | CHF 174'00 | CHF 111'588 |
| Tragbarkeit kalk. | 25 % | 35 % |
Durch freiwillige Amortisationen bis zur Pensionierung kann das Ehepaar Meier die Auswirkungen des niedrigeren Einkommens ausgleichen und die Tragbarkeit im Alter sogar erhöhen.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, wenn Sie von unseren Spezialistinnen und Spezialisten Ihre persönliche Situation analysieren lassen möchten.
Optimierungsmöglichkeiten der Tragbarkeit im Alter
Wohnkosten senken
Mittels höherer Amortisationen kann die Hypothek reduziert werden. Im Hinlick auf die Pensionierung können somit die Wohnkosten gesenkt werden.
Vorsorge aufbauen
Mit freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse und Einzahlungen in die 3. Säule kann die Vorsorge optimiert werden. Das Kapital kann bei Pensionierungen (oder früher) zur Amortisation der Hypothek verwendet werden.
Freies Vermögen berücksichtigen
Bei Pensionierten kann ein jährlicher Vermögensverzehr als Teil vom Einkommen berücksichtigt werden.
Selbst wenn Ihr Ruhestand noch fernliegt, beraten wir Sie gerne schon heute und besprechen Ihre Optionen. Mit einer rechtzeitigen Planung geniessen Sie Ihren dritten Lebensabschnitt ganz ohne finanzielle Sorgen.
Häufige Fragen
Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit der Tragbarkeit Ihrer Finanzierung nach der Pensionierung zu befassen. Aus diesem Grund prüfen wir ab einem Alter von 50 Jahren bei der Neuvergabe oder bei der Verlängerung von Hypotheken die voraussichtliche Tragbarkeit nach der Pensionierung und besprechen mit Ihnen mögliche finanzielle Vorkehrungen.
Liegt Ihre Hypothekarschuld im Rahmen von 2/3 des Liegenschaftswertes und sind Sie Ihren Verpflichtungen stets nachgekommen, führen wir Ihre Hypothekarfinanzierung auch bei einem tieferen Renteneinkommen weiter.
Wir unterstützen Sie auch beim Werterhalt Ihrer Liegenschaft. Kontaktieren Sie uns und wir prüfen eine Erhöhung Ihrer Hypothek für Investitionen ins Eigenheim.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, falls
- Ihre Hypothekarschuld nicht im Rahmen von 2/3 des Liegenschaftswertes liegt.
- Sie Bedenken haben, ob Sie Ihren Verpflichtungen weiterhin problemlos nachkommen können.
- Sie Ihre Wohnsituation ändern möchten.
- Sie vorzeitig in Pension gehen wollen.
- Sie Ihr Eigenheim modernisieren oder altersgerecht ausbauen möchten.
Gerne prüfen wir mögliche Optionen, wie beispielsweise eine Teilrückzahlung Ihrer Hypothek, um die Kapitalschuld und damit die Schuldzinsen zu senken. Bei baulichen Massnahmen fürs Alter können wir prüfen, ob allenfalls sogar eine Erhöhung der Hypothek in Frage kommt.
Wir freuen uns auf Sie
Haben Sie Fragen zu einer Finanzierung? Wir nehmen uns gerne persönlich Zeit, um Ihre Situation zu analysieren und zusammen mit Ihnen die nächsten Schritte in Angriff zu nehmen.
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