Nutzungsbedingungen SGKB TWINT App

Version 6.0 (Stand: 25.08.2023)

1. Allgemeines

Die St.Galler Kantonalbank AG (nachfolgend «SGKB») ist eine Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz in St. Gallen. Die TWINT AG ist eine von der SGKB unabhängige Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich.

Die SGKB bietet Personen ab 12 Jahren (nachfolgend «Kunden») unter dem Namen «SGKB TWINT» eine mobile Zahlungsapplikation für iOS und Android an (nachfolgend «SGKB TWINT App»).

Die SGKB TWINT App kann vom Kunden als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, in Online-Shops und in Apps bei einem Händler oder Dienstleister, der TWINT als Zahlungsmittel akzeptiert (nachfolgend «Händler») eingesetzt (sog. P2M-Zahlungen) und zur direkten Überweisung von Geldbeträgen an eine andere Person mit einer TWINT App (sog. P2P-Zahlungen) genutzt werden (vgl. Ziff. 2). Darüber hinaus bietet die SGKB TWINT App Mehrwertleistungen an, namentlich die Hinterlegung oder Aktivierung von Sichtkarten und Dienstleistungen im Bereich des Mobile-Marketings. Diese Mehrwertleistungen erlauben Kunden, Coupons, Stempelkarten und weitere Kampagnen auf der SGKB TWINT App zu erhalten und zu verwalten, Stempel zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die SGKB TWINT App einzulösen (vgl. Ziff. 3).

Diese Nutzungsbedingungen für die SGKB TWINT App (nachfolgend «Nutzungsbedingungen») regeln zusammen mit weiteren dem Kunden mitgeteilten Vertragsbestimmungen die Benutzung sämtlicher in der SGKB TWINT App angebotenen Dienstleistungen (nachfolgend «Vertrag»). Diese Dienstleistungen umfassen Zahlungsfunktionen und Mehrwertleistungen, welche auf der Website www.sgkb.ch/twint und in der SGKB TWINT App beschrieben sind (nachfolgend «Dienstleistungen»). Diese Nutzungsbestimmungen gelten als akzeptiert, sobald der Kunde in der SGKB TWINT App sein Einverständnis erklärt hat.

Die Dienstleistungen können, unabhängig vom Hersteller, auf allen auf dem Schweizer-Markt erhältlichen Smartphones genutzt werden, auf welchen die SGKB TWINT App installiert werden kann. Eine solche Installation setzt Smartphones voraus, welche mit dem Betriebssystem iOS oder Android ausgerüstet sind, BLE (Bluetooth Low Energy) unterstützen sowie das Bluetooth-Protokoll korrekt implementiert haben. Die minimal erforderliche iOS oder Android Version ist unter www.twint.ch oder im entsprechenden App Store ersichtlich.

Zugang zu den Dienstleistungen erhält ein Kunde, der über ein auf seinen Namen registriertes Smartphone verfügt, auf welchem die SGKB TWINT App installiert ist. Für die Nutzung der SGKB TWINT App muss der Kunde zudem über ein Servicekonto (z.B. Privat-, Jugendkonto) mit uneingeschränkter Vollmacht und einen aktiven E-Banking-Vertrag bei der SGKB verfügen.

Der technische Zugang zu den Dienstleistungen erfolgt via Internet über das Smartphone des Kunden als persönliches Terminal und eine dedizierte von einem Geschäftskunden zur Verfügung gestellte Infrastruktur (z.B. Beacons – Sender, die auf dem Funkstandard BLE basieren). Ist die Internetverbindung nicht verfügbar, können gewisse Dienstleistungen nicht genutzt werden.

Zahlungs- und Zusatzfunktionen können aufgrund regulatorischer Vorgaben durch die SGKB bei Verwendung im Ausland eingeschränkt werden.

Zahlungsfunktionen, wie auch jede andere Funktion in der SGKB TWINT App – können aufgrund rechtlicher Vorgaben (z.B. generelle gesetzliche Einschränkung oder Anordnung einer Aufsichtsbehörde) durch die SGKB jederzeit ganz oder teilweise eingeschränkt werden.

Bei der Installation (Download) der SGKB TWINT App auf dem Smartphone wird der Kunde aufgefordert, die Mobile-Nummer des Smartphones einzugeben. Diese wird aus Sicherheitsgründen verifiziert. Für die Registrierung werden weitere Angaben des Kunden an die TWINT AG übermittelt. Bei einem Wechsel oder einer Deaktivierung der Mobile-Nummer muss der Kunde der SGKB entweder die neue Mobile-Nummer oder die Deaktivierung des TWINT Benutzerkontos umgehend bekanntgeben.

Die SGKB ist an gesetzliche Geheimhaltungspflichten gebunden. Der Kunde ist einverstanden, dass der Umstand der Geschäftsbeziehung und Stammdaten (z.B. Name, Wohnort) zur Erbringung von Dienstleistungen soweit notwendig an den Zahlungsempfänger sowie an weitere Dritte (z.B. Bank des Zahlungsempfängers) bekannt gegeben werden können.

Dem Kunden wird zugesichert, dass die Inhaltsdaten von Geschäftsbeziehungen (z. B. Saldo-und Zahlungsdaten) grundsätzlich geheim sind. Der Kunde ist jedoch einverstanden, dass die gesetzliche Geheimhaltungspflicht zu Wahrung berechtigter Interessen der SGKB und oder des Kunden, aber insbesondere in folgenden Fällen aufgehoben ist:

  • Zur Wahrnehmung gesetzlicher oder mit der TWINT AG oder mit anderen am TWINT System teilnehmenden Parteien vertraglich vereinbarten Auskunftspflichten (z.B. zur Prüfung und Abwicklung allfälliger Beanstandungen)
  • Zwecks Inkasso von Forderungen der SGKB im Rahmen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens, an dem die Bank beteiligt ist
  • Bei behördlichen Anordnungen oder soweit sonst eine Pflicht zur Offenlegung besteht.

Die SGKB darf der TWINT AG als Betreiberin des TWINT Systems alle für den Betrieb notwendigen Daten weitergeben. Dies umfasst insbesondere Transaktions- und Stammdaten, aber auch Daten zur Nutzung der SGKB TWINT App durch den Kunden.

Die SGKB stellt den Kunden im Sinne eines technischen Supports über die SGKB TWINT App eine Hilfefunktion zur Verfügung. Für die Erbringung dieses Supports können von der SGKB auch Dritte beigezogen werden, an welche hierfür Zugriff auf relevante Daten gegeben werden kann.

Beim Umgang mit der SGKB TWINT App sind durch den Kunden insbesondere folgende Sorgfaltspflichten zu beachten:

  • Der Kunde hat sein Smartphone vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre).
  • Der Code für die Nutzung der SGKB TWINT App, insbesondere für Ladungen/Entladungen sowie zur Bestätigung von Zahlungen ab einem bestimmten Betrag, sowie die Codes der Geräte- bzw. Displaysperren, sind geheim zu halten, dürfen keinesfalls an andere Personen weitergegeben, oder zusammen mit dem Smartphone aufbewahrt werden.
  • Der gewählte Code darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (Mobile-Nummer, Geburtsdatum usw.) bestehen.
  • Im Schadenfall hat der Kunde nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Schadensminderung beizutragen und bei Verdacht auf strafbare Handlungen Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
  • Mit der Installation der SGKB TWINT App auf seinem Smartphone bestätigt der Kunde, der rechtmässige Nutzer und Verfügungsberechtigte der Mobile-Nummer des Smartphones zu sein. Der Kunde ist für die Verwendung (Nutzung) seines Smartphones verantwortlich. Der Kunde trägt sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung der SGKB TWINT App auf seinem Smartphone ergeben.
  • Besteht Grund zur Annahme, dass unberechtigte Personen Zugang zur Geräte- bzw. Displaysperre haben, so ist diese unverzüglich zu ändern.
  • Bei Verlust des Smartphones, insbesondere im Falle eines Diebstahls, ist die SGKB umgehend zu benachrichtigen, damit eine Sperrung der SGKB TWINT App erfolgen kann.
  • Verbot des Jailbreaks (Ausschaltung der Sicherheitsstrukturen beim Smartphone zwecks Installation nicht offiziell verfügbarer Applikationen) bzw. der Einrichtung des Root-Zugriffs (Einrichtung eines Zugriffs auf Systemebene des Smartphone), sowie Verbot der Installation von unerlaubten Apps, da dies das Smartphone für Viren und Malware anfälliger macht.
  • Der Kunde hat vor jeder Ausführung einer Zahlung die Angaben zum Zahlungsempfänger zu überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern.
  • Der Kunde hat die ausgeführten Zahlungen zu prüfen und ist insbesondere verpflichtet, die entsprechenden Kontoauszüge oder Kreditkartenabrechnungen sofort nach Erhalt zu prüfen. Sofern der Kunde Unstimmigkeiten feststellt, hat der Kunde diese der SGKB so rasch als möglich, spätestens innert dreissig (30) Tagen ab Zahlungsdatum mitzuteilen. Für den Fall, dass der Kunde aufgefordert wird, ein Schaden-/Beanstandungsformular einzureichen, ist dieses innert zehn (10) Tagen nach Aufforderung ausgefüllt und unterzeichnet an die SGKB zurückzusenden (Datum des Poststempels).
  • Eine vermutete missbräuchliche Verwendung der App ist der SGKB unverzüglich nach Bekanntwerden telefonisch zu melden, so dass ohne Verzögerung allenfalls einzuleitende Massnahmen geprüft werden können.

Weicht die Nutzung der SGKB TWINT App nach Ermessen der SGKB erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens (z.B. Nutzung der SGKB TWINT App für kommerzielle Tätigkeiten), kann die SGKB den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden bei Vertragsabschluss.

Bei einer Vertragsverletzung durch die SGKB haftet diese für den vom Kunden nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die Haftung der SGKB für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die SGKB ersetzt Sach-und Vermögensschäden je Schadenereignis bis höchstens CHF 5'000.-.

Die Haftung der SGKB für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste ist –soweit gesetzlich zulässig –in jedem Fall ausgeschlossen. Die SGKB haftet auch nicht für Schäden infolge rechts-oder vertragswidriger Nutzung der SGKB TWINT App.

Der technische Zugang zu den Dienstleistungen ist Sache des Kunden. Die SGKB übernimmt keine Haftung für die Netzbetreiber (Provider) und lehnt soweit gesetzlich zulässig, auch jede Haftung für die zur Nutzung der Dienstleistungen erforderliche Hard-und Software ab.

Die Haftung der SGKB für Schäden, die dem Kunden durch Übermittlungsfehler, in Fällen höherer Gewalt, technische Mängel oder Störungen, insbesondere durch einen Ausfall von Beacons oder fehlender Internetverbindung, rechtswidrige Eingriffe in Telekommunikationseinrichtungen und -netze, Überlastung des Netzes, mutwillige Verstopfung der elektronischen Zugänge durch Dritte, Unterbrüche oder andere Unzulänglichkeiten entstehen, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Die SGKB ist bemüht, eine störungsfreie und ununterbrochene Nutzung der SGKB TWINT App zur Verfügung zu stellen. Die SGKB kann dies aber nicht zu jeder Zeit gewährleisten. Die SGKB behält sich insbesondere bei der Feststellung von erhöhten Sicherheitsrisiken oder Störungen sowie für Wartungsarbeiten vor, den Zugang zur SGKB TWINT App und/oder die darin angebotenen Dienstleistungen jederzeit zu unterbrechen. Solange die SGKB die geschäftsübliche Sorgfalt wahrnimmt, trägt der Kunde einen allfälligen aufgrund derartiger Unterbrüche entstehenden Schaden.

Der Kunde ist sich bewusst und anerkennt, dass jede Person, die sich durch Zugang zum Endgerät und Nutzung der SGKB TWINT App (z.B. durch Eintippen des passenden Codes) legitimiert und/oder über das Endgerät eine Transaktion bestätigt, TWINT als Zahlungsart bei Händlern hinterlegt, oder die SGKB TWINT App an automatisierten Zahlstellen verwendet (zum Beispiel Automaten) oder in anderer Weise die SGKB TWINT App nutzt, von der Bank als berechtigt betrachtet wird, Transaktionen mit der SGKB TWINT App zu tätigen. Dies gilt, auch wenn es sich bei dieser Person nicht um den tatsächlichen Eigentümer des Endgeräts handelt.

Der Kunde anerkennt sämtliche gemäss dieser Ziffer getätigten Transaktionen beziehungsweise die daraus resultierenden Forderungen der Zahlstellen und weist die Bank unwiderruflich an, die jeweiligen Forderungen der Zahlstellen ohne Weiteres zu vergüten. Die Bank ist berechtigt, den Betrag jeder so getätigten und elektronisch registrierten Transaktion dem Kunden zu belasten.

Eine Entschädigung des Kunden für Schäden, die dem Kunden wegen missbräuchlicher Nutzung der SGKB TWINT App entstehen, ist grundsätzlich ausgeschlossen, ausser wenn der Kunde nachzuweisen vermag, dass ihm trotz Einhaltung seiner Pflichten gemäss diesen Nutzungsbedingungen aus missbräuchlicher Verwendung der SGKB TWINT App durch unberechtigte Dritte ein unwiederbringlicher Schaden entstanden ist. Die Bank entschädigt den Kunden in solchen Fällen für den effektiv vom Kunden direkt erlittenen Schaden bis zu einem Maximalbetrag von CHF 5’000 je Schadenereignis. Nicht als Dritte gelten dem Kunden verwandtschaftlich oder in anderer Weise verbundene oder nahestehende Personen, insbesondere im gleichen Haushalt lebende Personen, Lebenspartner und Familienangehörige.

Der Kunde hat seine Forderungen aus dem Schadensfall, inklusive möglicher Versicherungsansprüche, auf Aufforderung der Bank hin an diese abzutreten.

Die Kommunikation zwischen der SGKB und dem Kunden erfolgt grundsätzlich über die SGKB TWINT App. Bei Bedarf kann die SGKB den Kunden auch via E-Mail oder Mobile-Nummer benachrichtigen, soweit vom Kunden eine entsprechende Adresse hinterlegt wurde. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der genannten Adresse. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die elektronische Kommunikation weder vertraulich noch sicher ist. Diese kann von Dritten eingesehen, abgefangen oder verändert werden oder kann verloren gehen. Sofern elektronisch erteilte Aufträge oder Anweisungen vom Kunden nicht explizit durch die SGKB bestätigt werden, hat der Kunde davon auszugehen, dass diese bei der SGKB nicht eingegangen sind. Die SGKB übernimmt keine Haftung für Schäden, die in Zusammenhang mit Nachrichten entstehen, die mittels gewöhnlicher E-Mail oder mit einem anderen elektronischen Nachrichtenübermittlungssystem an die SGKB gesendet wurden.

Die SGKB kann die Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Änderungen werden dem Kunden vorgängig auf geeignete Weise bekannt gegeben. Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so hat er dies gegenüber der SGKB ausdrücklich zu erklären und die SGKB TWINT App nicht mehr zu nutzen. Nach dieser Mitteilung wird das Teilnehmerkonto des Kunden deaktiviert, so dass der die Funktionen der SGKB TWINT App und/oder die darin angebotenen Dienstleistungen nicht mehr nutzen kann. Die Änderungen der Nutzungsbedingungen gelten in jedem Fall als akzeptiert, wenn der Kunde nach Inkrafttreten der Änderung die SGKB TWINT App weiter nutzt.

Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benutzung von Smartphones, des Internets und sonstiger dedizierter Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die vorliegenden Dienstleistungen.

Die Benutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehung Umstände eintreten können, die die SGKB gesetzlich verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen. Der Kunde ist verpflichtet, der SGKB auf Verlangen Auskünfte zu erteilen, die die SGKB benötigt, um den gesetzlichen Abklärungs- oder Meldepflichten nachzukommen.

Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung der SGKB TWINT App. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den vorliegenden Nutzungsbedingungen. Alle Immaterialgüterrechte verbleiben bei der SGKB oder den berechtigten Dritten. Verletzt der Kunde Immaterialgüterrechte Dritter und wird die SGKB dafür in Anspruch genommen, so hat der Kunde die SGKB schadlos zu halten.

Dieser Vertrag zwischen dem Kunden und der Bank wird für unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann von jeder Vertragspartei jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung durch die Bank erfolgt dadurch, dass das Benutzerkonto des Kunden für die Nutzung der SGKB TWINT App deaktiviert wird. Der Kunde kündigt den Vertrag, indem er der Bank mitteilt, die SGKB TWINT App und die Dienstleistungen nicht mehr nutzen zu wollen und die SGKB TWINT App löscht.

Die SGKB sperrt die SGKB TWINT App, wenn es der Kunde ausdrücklich bei der Bank verlangt. Die bis zum Zeitpunkt der Sperrungsbeantragung ausgelösten Zahlungen gelten als gebucht und können nicht rückgängig gemacht werden.

Die SGKB kann die Dienstleistungen jederzeit ändern, aktualisieren oder weiterentwickeln. Ebenfalls kann die SGKB den Betrieb der SGKB TWINT App oder den Zugang des Kunden zur SGKB TWINT App jederzeit und ohne Vorankündigung ganz oder teilweise einstellen (z.B. wenn der Kunde keine gültige Mobile-Nummer oder eine nicht-registrierte SIM-Karte verwendet oder bei Betrugsverdacht) bzw. aus technischen oder rechtlichen Gründen (z.B. aufgrund rechtlicher oder regulatorischer Anforderungen, auf behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen) die Verfügbarkeit einschränken. Eine Haftung der SGKB ist in solchen Fällen ausgeschlossen.

Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise ungültig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die SGKB und der Kunde stimmen in diesem Fall überein, dass die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem Sinn und Zweck möglichst gleichwertige Bestimmung zu ersetzen ist. Eine Änderung dieser Nutzungsbedingungen durch die SGKB bleibt jederzeit vorbehalten.

Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der SGKB ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von Staatsverträgen. Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten St. Gallen.

2. Zahlungsfunktionen

Bei der Registrierung muss der Kunde in der SGKB TWINT App ein auf seinen Namen lautendes Bankkonto angeben, das er für die Zahlung verwenden möchte (nachfolgend «Referenzkonto»). Gutschriften erfolgen immer auf das hinterlegte Referenzkonto.

Der Kunde kann mit seinem Smartphone und der damit verbundenen SGKB TWINT App an entsprechend ausgerüsteten Ladenkassen (sog. «Point of Sales», POS), Automaten, im Internet, in anderen Apps und durch Hinterlegung von TWINT als Zahlungsart bei ausgewählten Händlern, (sog. P2M-Transaktionen) via TWINT+ und an andere Personen mit einer TWINT App (sog. P2P-Zahlungen) im Rahmen der geltenden Limiten bargeldlos bezahlen.

Der entsprechende Betrag wird direkt dem Referenzkonto belastet. Der Kunde anerkennt alle verbuchten Zahlungen, die in Verbindung mit seinem Smartphone unter Wahrung der Sicherheitselemente getätigt wurden.

Der Kunde kann in den Einstellungen der SGKB TWINT App frei wählen, ab welchen Beträgen eine Zahlung jeweils a) automatisch, b) nach ausdrücklicher Bestätigung durch ihn («OK»-Button) oder c) nach Eingabe der PIN erfolgen soll.

Der Kunde kann die vorgeschlagenen und entsprechend hinterlegten Freigabe-Limiten anpassen. Einmal getätigte Einstellungen können jederzeit angepasst werden. Davon ausgenommen sind Zahlungen bei Händlern, bei welchen der Kunden TWINT als Zahlungsart hinterlegt hat und wo er die Zahlungen (unabhängig von der Höhe des Betrages) pauschal freigegeben hat. Hier erfolgt die Zahlung automatisch nach Massgabe der vom Händler definierten bzw. zwischen Kunde und Händler vereinbarten Zahlungsabwicklung.

Bei P2P-Zahlungen kann für das Auffinden der anderen Person auch die Mobile-Nummer verwendet werden. Unter der Voraussetzung entsprechender Freigabe des Zugriffs durch den Kunden, kann die SGKB TWINT App für solche Zahlungen auf die bestehenden Kontakte im Smartphone des Zahlenden zugreifen.

Bei der Hinterlegung von SGKB TWINT als Zahlungsart, ermächtigt der Kunde einen Händler, den entsprechenden Betrag direkt vom Bankkonto abzubuchen, ohne dass der Kunde einzelne Belastungen autorisieren müsste. Dier Hinterlegung der TWINT Zahlungsart setzt eine Registrierung beim Händler voraus. Eine solche Ermächtigung für einen Händler kann der Kunde in der SGKB TWINT App jederzeit widerrufen. Abgelaufene oder deaktivierte Registrierungen kann der Kunde nur beim Händler erneuern.

Bei Transaktionen über «Partner-Funktionen» ruft der Kunde in der SGKB TWINT App eine Übersicht von verschiedenen Anwendungsfällen auf. Beim Anwählen eines spezifischen Anwendungsfalls wird der Kunde auf die Webseite des jeweiligen Händlers weitergeleitet, wo er Produkte oder Dienstleistungen anwählen kann. Im Anschluss folgt eine Bezahlung via SGKB TWINT.

Die Limiten der SGKB TWINT App für das bargeldlose Bezahlen sowie für das Senden und Empfangen von Geld sind wie folgt festgelegt:

  • Bei Belastung des Referenzkontos:
  • Monatslimite Total: CHF 5’000
  • Monatslimite P2P: CHF 3’000
  • Monatslimite P2M: CHF 5’000
  • Tageslimite Total: CHF 2’000
  • Tageslimite P2P: CHF 2’000
  • Tageslimite P2M: CHF 2’000
  • Transaktionslimite P2P: CHF 2’000
  • Transaktionslimite P2M: CHF 2’000
  • Beim Empfang von Geld von anderen Personen: CHF 4’000 pro Kalendermonat

Die aufgeführten Limiten können aus regulatorischen sowie aus Sicherheitsgründen zusätzlich beschränkt werden.

Die Installation der SGKB TWINT App und die Nutzung der Dienstleistungen sind für die Kunden grundsätzlich kostenlos. Änderungen von Preisen und die Einführung neuer Gebühren werden dem Kunden in der SGKB TWINT App bekanntgegeben. Die Anpassung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nach Inkrafttreten der Änderung die SGKB TWINT App weiter nutzt.

Im TWINT System werden der Totalbetrag des Einkaufs, der Zeitpunkt des Einkaufs, der Standort des POS, an welchem die Zahlung getätigt wird, erfasst. Die Transaktionen sind in der SGKB TWINT App bis maximal 180 Tage ersichtlich.

Bei Transaktionen in einem Shop (sog. P2M-Transaktionen) zahlt der involvierte Händler Gebühren an die Gesellschaft, die es ihm ermöglicht, TWINT-Zahlungen anzunehmen und mit der er für diese Dienstleistungen einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat (sog. Acquirer, z.B. TWINT oder SIX Payment Services). Nutzt der Händler oder ein Dritter Mehrwertleistungen (vgl. Ziff. 3), bezahlt er Gebühren an TWINT, Six oder eine mit diesen verbundene Gesellschaft. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein Teil der von den Händlern bezahlten Gebühren an die SGKB weitergeleitet werden kann. Mit den weitergeleiteten Gebühren deckt die SGKB einen Teil ihrer eigenen Kosten für die Herausgabe der SGKB TWINT App und die Ausführung der Transaktionen. Der Kunde ist mit diesem Vorgehen einverstanden und verzichtet auf einen allfälligen Herausgabeanspruch.

3. Mehrwertleistungen

3.1.1 Ausspielung von Kampagnen

Die SGKB kann dem Kunden Coupons, Stempelkarten und weitere Kampagnen (nachfolgend «Kampagnen») in die SGKB TWINT App ausspielen, wo diese vom Kunden gesehen, verwaltet und eingelöst werden können.

Hierbei werden folgende Typen von Kampagnen unterschieden:

  • Kampagnen der SGKB oder des TWINT Systems in eigener Sache (nachfolgend «SGKB Kampagnen»)
  • Kampagnen der SGKB zusammen mit einem Drittanbieter (nachfolgend «SGKB Mehrwert-Kampagnen»)
  • Kampagnen eines Drittanbieters (nachfolgend «Drittanbieter Kampagnen»)

Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Drittanbieter Kampagnen setzt voraus, dass der Kunde in der SGKB TWINT App seine explizite Zustimmung hierzu erteilt («Opt-in») und die Ausspielung von solchen Angeboten Dritter ausdrücklich akzeptiert. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, diese Zustimmung in der SGKB TWINT App zu widerrufen. Der Widerruf hat zur Folge, dass der Kunde keine Drittanbieter Kampagnen mehr ausgespielt bekommt, alle aktivierten Drittanbieter Kampagnen unwiderruflich gelöscht werden und der Kunde von den damit allfällig verbundenen Vergünstigungen und Vorteilen nicht mehr profitieren kann.

Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von SGKB Kampagnen und SGKB Mehrwert-Kampagnen setzt kein Opt-in des Kunden voraus. Diese Kampagnen können entsprechend an alle Kunden ausgespielt werden.

3.1.2 Geltungsdauer von Kampagnen

Kampagnen sind nur solange gültig, wie sie auf dem Bildschirm des Smartphones in der SGKB TWINT App angezeigt werden.

Es gibt Kampagnen, die vom Kunden vorgängig in der SGKB TWINT App aktiviert werden müssen, bevor sie eingelöst werden können. Dies ist auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt. Aktivierte Kampagnen können von der SGKB deaktiviert werden, wenn sie innerhalb von 10 Tagen oder der in der SGKB TWINT App angegebenen Frist nicht eingelöst wurden.

Andere Kampagnen können eingelöst werden, ohne dass der Kunde sie vorgängig in der SGKB TWINT App aktivieren muss. Viele Kampagnen können nur bei der Bezahlung mit der SGKB TWINT App eingelöst werden.

Die Aktivierung einer Kampagne, resp. der Erhalt einer Kampagne, die ohne Aktivierung eingelöst werden kann, berechtigt nicht in jedem Fall zum Bezug eines Rabatts oder eines geldwerten Vorteils, da die Anzahl der Einlösungen durch involvierte Drittanbieter limitiert werden kann. Dies ist in der Regel auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt.

In den meisten Fällen werden Kampagnen bei der Bezahlung durch den Kunden mit der SGKB TWINT App automatisch eingelöst, ohne dass der Kunde hierzu etwas machen muss. Es gibt jedoch auch Fälle, in welchen der Kunde eine Kampagne dem Geschäftskunden in der SGKB TWINT App vorzeigen oder selber an einem Terminal oder in einem Online-Shop eingeben muss. Dies ist auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt.

Bei der Einlösung einer Kampagne mit einem Rabatt wird der Rabatt entweder direkt vom zu bezahlenden Betrag abgezogen oder nach erfolgter Zahlung dem Kunden in Form eines Cash Back Guthabens gewährt.

3.1.3 Teilen von Kampagnen

Die SGKB kann dem Kunden die Möglichkeit anbieten, Kampagnen weiteren Personen weiterzugeben, von diesen zu Erhalten oder mit ihnen zu teilen.

Kunden haben die Möglichkeit, ausgewählte Mitarbeiterausweise, Kundenbindungsprogramme und andere Vorteilsangebote von Drittanbietern (nachfolgend «Sichtkarten») in der SGKB TWINT App zu hinterlegen, resp. zu aktivieren. Hinterlegte oder aktivierte Sichtkarten können vom Kunden jederzeit wieder aus der SGKB TWINT App entfernt werden.

Die SGKB kann hinterlegte Sichtkarten ebenfalls aus der SGKB TWINT App entfernen, wenn die Sichtkarte eines Kunden abläuft oder die Sichtkarte generell nicht mehr für die Hinterlegung in der SGKB TWINT App zur Verfügung steht.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei gewissen Sichtkarten, die mit dem Einsatz der Sichtkarte verbundenen Vorteile in Form von Kampagnen direkt in die SGKB TWINT App ausgespielt werden. Der Kunde erhält solche Kampagnen nur dann, wenn er vorgängig der Ausspielung von Angeboten Dritter zugestimmt hat (siehe Ziffer 3.1.1).

Im Bereich "Partner-Funktionen" (ehemals TWINT+) haben Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, die dort aufgeführten Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Diese Dienstleistungen werden grundsätzlich von Dritten erbracht. Es gelten entsprechend die separaten Vertragsbedingungen für die jeweilige in Anspruch genommene Dienstleistung. Die SGKB übernimmt keine Haftung für diese Angebote.

Gewisse Kundinnen und Kunden können die Funktion "Später bezahlen" nutzen. Diese Dienstleistung wird von einem Dritten angeboten und es gelten entsprechend die separaten Vertragsbedingungen dieses Anbieters. Die SGKB übernimmt keine Haftung für diese Funktion. Bei Beanstandungen haben sich die Kundinnen und Kunden direkt an den entsprechenden Anbieter zu wenden.

SGKB kann neben Kampagnen, Sichtkarten, «Partner-Funktionen» und der Funktion «Später bezahlen» jederzeit weitere Mehrwertleistungen in der SGKB TWINT App anbieten.

Für Inhalte, Angebote, Meldungen von Drittanbieter Kampagnen, Sichtkarten und allfälligen weiteren Mehrwertleistungen in der SGKB TWINT App ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. Die SGKB vermittelt in diesen Fällen nur die App als technische Plattform, über die eine solche Mehrwertleistung von einem Drittanbieter angeboten und vom Kunden gegenüber dem Drittanbieter akzeptiert und genutzt wird. Die SGKB hat keinen Einfluss auf die Erfüllung der vom Drittanbieter angebotenen Leistungen und lehnt jede Verantwortung oder Haftung diesbezüglich ab.

Auch haftet die SGKB nicht für Kampagnen, welche beim Drittanbieter nicht eingelöst werden können, bzw. für nicht gewährte Vergünstigungen oder Vorteile im Zusammenhang mit der Hinterlegung von Sichtkarten, wie z.B. nicht gewährte Mitarbeitervergünstigungen oder ausstehende, entgangene oder verschwundene Treuepunkte.

Die SGKB ist bemüht, die Nutzung der Mehrwertleistungen störungsfrei und ununterbrochen in der SGKB TWINT App zur Verfügung zu stellen. Die SGKB kann dies aber nicht zu jeder Zeit gewährleisten. Im Falle eines Unterbruchs kann es unter anderem vorkommen, dass die automatische Einlösung von Rabatten oder das automatische Sammeln von Treuepunkten im Zahlungsprozess nicht mehr funktionieren. Eine Haftung der SGKB für Schäden aufgrund derartiger Unterbrüche ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

4. Datenschutz

Die SGKB untersteht hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten ihrer Kunden der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (insbesondere Bundesgesetz über den Datenschutz, DSG, und Verordnung über den Datenschutz, VDSG) und anderen anwendbaren Gesetzen. Im vorliegenden Abschnitt «Datenschutz» wird der Kunde über die Datenbearbeitung und über die Datenflüsse bei Verwendung der SGKB TWINT App informiert. Zusätzliche Informationen zur Datenbearbeitung sind auf der Website www.sgkb.ch/datenschutz abrufbar.

Damit der Kunde am TWINT System teilnehmen und Zahlungen vornehmen kann, muss er bei TWINT registriert sein. Zu diesem Zweck werden der TWINT AG die Telefonnummer des für die Nutzung der SGKB TWINT App verwendeten Smartphones und das Geburtsdatum des Kunden übermittelt. Um Zahlungen des Kunden im TWINT System verarbeiten zu können, muss der Kunde bei der Registration in der SGKB TWINT App auch im TWINT System erfasst werden. Der Kunde hat die Möglichkeit, Mehrwertleistungen in Anspruch zu nehmen. Wenn er die Nutzung von Drittanbieter-Angeboten (Opt-in) wählt (siehe Ziff. 4.8), werden folgende zusätzliche Daten an die TWINT AG übermittelt: Name, Adresse und Geschlecht des Kunden.

Möchte der Kunde bei einem Point of Sale (nachfolgend «POS») eines Geschäftskunden eine Zahlung via SGKB TWINT App auslösen, wird im TWINT System eine Verbindung zwischen der SGKB TWINT App des Kunden und dem entsprechenden Geschäftskunden hergestellt.

Der konkrete Verbindungsaufbau zwischen POS und der SGKB TWINT App unterscheidet sich nach Art des POS:

  • Ladenkasse mittels TWINT Terminal (technische Einrichtung am POS, welche den Verbindungsaufbau und den Datenaustausch zwischen dem Smartphone des Kunden und dem POS ermöglicht);
  • Eingabe eines am POS angezeigten Codes oder Scannen eines QR-Codes;
  • Internet: mittels Eingabe eines im Online-Shop angezeigten Codes oder Scannen eines QR-Codes;
  • Automatischem Verbindungsaufbau bei wiederkehrender TWINT Bezahlung durch den im Online-Shop registrierten Kunden auf Initiative des Kunden;
  • In einer App: mittels automatischem Verbindungsaufbau auf Initiative des Kunden;
  • An Automaten: wie Ladenkasse oder Internet;
  • Via «Partner-Funktionen»: durch Anklicken eines Anwendungsfalls in SGKB TWINT auf damit verbundenen Aufrufen des Webshops des kooperierenden Händlers.

Der POS meldet dem TWINT System, welcher Betrag belastet werden soll. In der Folge sendet das TWINT System eine Zahlungsaufforderung in die SGKB TWINT App des Kunden. Der Kunde kann in den Einstellungen der SGKB TWINT App frei wählen, ab welchen Beträgen eine Zahlung jeweils a) automatisch, b) nach ausdrücklicher Bestätigung durch ihn («OK»-Button) oder c) nach Eingabe der TWINT PIN erfolgen soll (siehe Ziffer 2.2).

Nach Freigabe der Zahlung durch den Kunden erfolgt die Abbuchung des konkreten Betrages auf dem Referenzkonto.

Bei der SGKB werden der Totalbetrag des Einkaufs, der Zeitpunkt des Einkaufs, der Standort des POS, an welchem die Zahlung getätigt wird, und der Händler erfasst. Das TWINT System erstellt eine Gutschrift zuhanden des Geschäftskunden; das Guthaben wird auf die Konten des Geschäftskunden überwiesen. Die SGKB erhält keine Angaben über den Inhalt des Warenkorbs, es sei denn, die Übergabe ist gemäss Ziffer 4.4 geregelt.

Die SGKB gibt ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden keine personenbezogenen Daten an den involvierten Geschäftskunden und / oder an Dritte weiter, es sei denn, die Übergabe ist gemäss Ziffer 4.4oder 4.5 geregelt.

Der Kunde hat die Möglichkeit, physische und rein digitale Sichtkarten verschiedener Geschäftskunden direkt in der SGKB TWINT App zu hinterlegen, resp. zu aktivieren. Will er dies tun, hat er die nötigen Einstellungen und Eingaben vorzunehmen gemäss der jeweiligen Beschreibung bzw. Anleitung vorzunehmen. Mit der Hinterlegung oder Aktivierung einer Sichtkarte in der SGKB TWINT App gibt der Kunde mithin seine ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung der Sichtkarte ab. Diese wird in der Folge automatisch in den Zahlungsprozess mit der SGKB TWINT App einbezogen, sofern dies durch den jeweiligen Sichtkarten-Herausgeber technisch möglich ist. Der Kunde kann die Verwendung der Sichtkarte in der SGKB TWINT App jederzeit deaktivieren.

Der Ablauf der Zahlung richtet sich auch in diesem Fall nach Ziffer 4.3.

Wenn in der SGKB TWINT App eine Sichtkarte hinterlegt ist und mit der SGKB TWINT App bezahlt wird und der Kunde durch den Einsatz der Sichtkarte einen allfälligen Vorteil erlangt (Punkte, Rabatt, etc.), erhält der Herausgeber der Sichtkarte oder ein von ihm rechtmässig beigezogener Dritter dieselben Daten, wie wenn der Kunde die Sichtkarte physisch vorzeigen würde.

Die SGKB übermittelt dem Geschäftskunden oder mit ihm verbundenen Dritten die Identifikationsnummer der Sichtkarte und abhängig von der eingesetzten Sichtkarte auch Basisdaten zur Zahlung, wie Zeitstempel, Betrag und allfällige durch den Einsatz der Sichtkarte gewährte Rabatte oder Punkte. Die Verwendung dieser Daten durch den im konkreten Fall involvierten Geschäftskunden richtet sich ausschliesslich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Geschäftskunden, resp. dem Kunden und dem mit dem Geschäftskunden verbundenen Dritten. Der Geschäftskunde ist für die vertragskonforme Bearbeitung der Kundendaten und für das Einholen der notwendigen Bewilligungen verantwortlich.

Um die automatischen Einlösung von Kampagnen zur Gewährung eines Rabatts oder geldwertigen Vorteils zu ermöglichen, müssen Daten zwischen dem TWINT System und dem Geschäftskunden ausgetauscht werden. Welche Daten übermittelt werden, hängt davon ab, in welchem System die Kampagne eingelöst und der Rabatt, resp. der geldwertige Vorteil berechnet wird.

Bei der Einlösung von Kampagnen im System des Geschäftskunden übergibt die SGKB dem Geschäftskunden die Identifikationsnummer der Kampagne. Der Geschäftskunde berechnet den allfälligen Rabatt oder geldwertigen Vorteil für den Kunden. Der Geschäftskunde erhält hierbei die gleichen Informationen, wie wenn der Kunde die Identifikationsnummer der Kampagne z.B. in Form eines Barcodes vorweist.

Bei der Einlösung von Kampagnen im TWINT System, wird der Rabatt oder geldwertige Vorteil im TWINT System berechnet und dem Geschäftskunde übermittelt, damit dieser den Vorteil in seinem System weiterverarbeiten kann (z.B. Abzug eines Rabatts).

Ob der Geschäftskunde weitere Daten an die SGKB übergibt (beispielsweise Informationen zur Einlösung von Kampagnen, die vorgängig vom TWINT System an den Geschäftskunden übermittelt wurden, oder Warenkorbdetails eines Einkaufes, auf deren Basis Kampagnen im TWINT System eingelöst werden können), regelt sich einzig nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Geschäftskunden und dem Kunden. Der Geschäftskunde ist für die vertragskonforme Bearbeitung der Kundendaten und für das Einholen der notwendigen Einwilligungen verantwortlich.

Die TWINT AG sammelt und nutzt Daten für die Bereitstellung und Verbesserung des TWINT Systems. Dabei handelt es sich einerseits um Daten, auf welche die SGKB TWINT App gemäss den Einstellungen des Kunden auf dem Smartphone zugreifen darf (z.B. Empfang von BLE-Signalen, Geo-Location, etc.), andererseits um technische Daten und Informationen, welche im Rahmen des Einsatzes der SGKB TWINT App anfallen.

Die TWINT AG gibt diese personenbezogenen Daten ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden in der SGKB TWINT App nie an Geschäftskunden und / oder Dritte weiter, sondern verwendet sie ausschliesslich für die Bereitstellung und Verbesserung des eigenen Service.

Die TWINT AG nutzt in der SGKB TWINT App das Google Firebase Software Development Kit (SDK) der Google Inc. («Google»), um das Nutzerverhalten in der App zu analysieren mit dem Ziel, die SGKB TWINT App fortlaufend zu optimieren und auf die Bedürfnisse der Nutzer auszurichten.

Der Kunde hat die Möglichkeit, die Sammlung und Übermittlung von Nutzungsdaten an Google in der SGKB TWINT App in den Einstellungen jederzeit auszuschalten.

Die durch das SDK gesammelten Informationen über die Benutzung der SGKB TWINT App, werden anonymisiert an Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Das beinhaltet insbesondere folgende Informationen:

  • Firebase-ID (Zufallswert, anhand dessen die TWINT AG den Kunden identifizieren kann)
  • Client ID (Zufallswert, welcher das verwendete Gerät identifiziert und es Google erlaubt, gesendete Events in eine Gerätesitzung zusammenzufassen), der jedoch keine Rückschlüsse auf das Gerät des Benutzers erlaubt
  • Kennzahlen des Geräts (Marke, Typ, Bildschirm, Speicher)
  • Informationen über die Plattform (z.B. iOS und Android-Version)
  • Version der installierten SGKB TWINT App
  • Allenfalls Typ und Version des benutzten Internetbrowsers
  • die IP-Adresse des zugreifenden Rechners (gekürzt, damit eine Zuordnung zum konkreten Nutzer nicht mehr möglich ist)

Diese Daten werden von Google ausgewertet, um Reports über die Nutzung der SGKB TWINT App zu erstellen und um weitere mit der Nutzung der SGKB TWINT App verbundene Dienstleistungen zu erbringen.

Der Kunde ist sich bewusst, dass Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen wird, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall die IP-Adresse des Kunden mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Die IP-Adressen werden anonymisiert, so dass eine Zuordnung zum Kunden nicht möglich ist.

Die TWINT AG nutzt in der SGKB TWINT App das App Center Software Development Kit (SDK) der Microsoft Corporation ("Microsoft”), um Absturzberichte zu übermitteln mit dem Ziel, die SGKB TWINT App fortlaufend zu verbessern. Die durch das SDK gesammelten Informationen über den Absturz der TWINT App werden an Server von Microsoft in den USA übertragen und dort gespeichert. Diese Daten werden von Microsoft ausgewertet, um Absturzberichte zu erstellen und um weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Analyse von Fehlermeldungen der SGKB TWINT App bereitzustellen. Der Kunde ist sich bewusst, dass Microsoft diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen wird, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Microsoft verarbeiten. Detaillierte Informationen die Art der Daten und deren Verwendung finden sie in der Microsoft Datenschutzerklärung unter dem folgenden Link: https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement.

Der Kunde kann sich gegenüber der SGKB ausdrücklich damit einverstanden erklären («Opt-in»), dass er in der SGKB TWINT App Drittanbieter Kampagnen erhält und diese aktivieren und einlösen kann (siehe auch Ziffer 3.1). Mit dem Opt-in erklärt sich der Kunde auch ausdrücklich damit einverstanden, dass die SGKB Daten für die personalisierte Ausspielung von Drittanbieter Kampagnen sammeln und auswerten kann.

Dieses Einverständnis (Opt-in) kann der Kunde auf ausdrückliche Nachfrage im Zeitpunkt der Installation der SGKB TWINT App und/oder zu einem späteren Zeitpunkt durch Anpassung der Einstellungen in der SGKB TWINT App abgeben, resp. widerrufen («Opt-out»). Die Zustimmung des Kunden ermöglicht es der SGKB und TWINT, dem Kunden auf seine persönlichen Interessen zugeschnittene Drittanbieter Kampagnen zuzustellen.

Der Kunde ist sich bewusst, dass Drittanbieter Kampagnen nur mit einem Opt-in in der SGKB TWINT App angezeigt und eingelöst werden können.

Auch im Falle eines Opt-in des Kunden gibt die SGKB keine personenbezogenen Daten der Kunden an involvierte Geschäftskunden und/oder Dritte weiter, sofern der Kunde einer solchen Weitergabe in der SGKB TWINT App nicht ausdrücklich zustimmt (siehe Ziffer 4.4). Die involvierten Geschäftskunden erhalten ohne eine solche Zustimmung lediglich Zugriff auf und Zugang zu anonymisierten Daten.

Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die SGKB und die TWINT AG zur Erbringung ihrer Dienstleistungen Dritte (z.B. Payment Service Provider) beiziehen dürfen und dass dabei Kundendaten, soweit erforderlich, weitergegeben werden können. Die SGKB und die TWINT AG sind zu einer sorgfältigen Auswahl, Instruktion und Kontrolle der Dienstleister verpflichtet.

Der Dritte darf die Daten ausschliesslich gemäss der vorliegenden Datenschutzerklärung im Auftrag der SGKB verwenden. Eine Verwendung der Daten zu eigenen Zwecken des Dritten ist untersagt.

Die bei der SGKB gespeicherten personenbezogenen Daten des Kunden werden – soweit technisch möglich – zehn Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht bzw. anonymisiert. Das Löschen der SGKB TWINT App auf dem Smartphone des Kunden führt nicht zu einer automatischen Löschung der personenbezogenen Daten bei der SGKB.

Verzichtet der Kunde nachträglich auf personalisierte Kampagnen (Opt-out), werden 6 Monate nach dem Opt-out alle aktivierten Coupons, Stempelkarten und weiteren Kampagnen im TWINT System unwiderruflich gelöscht, bzw. anonymisiert und der Kunde kann von den damit allfällig verbundenen Vergünstigungen und Vorteilen nicht mehr profitieren.

Ausgenommen von den Bestimmungen dieser Ziffer sind Daten, die zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten von der SGKB länger aufbewahrt werden müssen.

Bei Fragen zur Bearbeitung der persönlichen Daten, kann der Kunde die SGKB über folgende Adresse kontaktieren: datenschutz@sgkb.ch.

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