
Erben und Pflichtteil: Was bedeutet das für Ihre Vorsorgeplanung?
Wenn es um die Nachlassplanung geht, spielt der Pflichtteil im Schweizer Erbrecht eine zentrale Rolle. Er schützt nahe Angehörige davor, vollständig enterbt zu werden, indem er ihnen einen gesetzlichen Mindestanteil am Erbe garantiert. Dieser Beitrag erklärt verständlich, was der Pflichtteil bedeutet und wie er sich für Ehepaare, Konkubinatspaare und kinderlose Personen auswirkt – damit Sie Ihre Vorsorge optimal planen können.
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich gesicherter Mindestanteil am Nachlass, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht. Er sorgt dafür, dass diese Personen – vor allem Ehegatten, eingetragene Partner, Nachkommen und Eltern – auf jeden Fall einen Teil des Erbes erhalten, auch wenn im Testament oder Erbvertrag andere Anordnungen getroffen wurden. So kann der Erblasser nicht über seinen gesamten Nachlass frei verfügen, sondern nur über den sogenannten verfügbaren Teil.
Pflichtteil bei Ehepaaren
Für Ehepaare sieht das Schweizer Gesetz klare Regeln vor: Hat das Paar gemeinsame Kinder, so erhält der überlebende Ehegatte mindestens die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil. Das entspricht meist zwischen einem Viertel und der Hälfte des gesamten Nachlasses. Gibt es keine Kinder, aber noch Eltern des Verstorbenen, fällt der Pflichtteil des Ehegatten noch höher aus, bis zu drei Vierteln des Erbes. Sind weder Nachkommen noch Eltern vorhanden, erbt der Ehegatte den gesamten Nachlass.
Pflichtteil bei Konkubinatspaaren
Unverheiratete Paare, die im Konkubinat leben, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil. Stirbt der Partner ohne Testament, geht er meist leer aus. Deshalb ist es gerade für Paare ohne Trauschein wichtig, durch Testament oder Erbvertrag klare Regelungen zu schaffen, um den Partner finanziell abzusichern.
Pflichtteil für Kinder und kinderlose Personen
Kinder und deren Nachkommen sind ebenfalls pflichtteilsberechtigt. Sie erhalten mindestens 50% ihres gesetzlichen Erbanspruchs, der unter Geschwistern aufgeteilt wird. Ohne Kinder entfällt dieser Anspruch. Bei kinderlosen Personen hängt die Erbfolge davon ab, ob noch Eltern des Verstorbenen leben. Ist dies nicht der Fall, erbt meist der Ehegatte alles.
Was bedeutet das für Ihre Vorsorgeplanung?
Die Pflichtteilsregelung hat einen direkten Einfluss auf die Nachlassplanung. Um Streitigkeiten und Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie bei der Testamentserstellung oder im Erbvertrag immer berücksichtigen, wer pflichtteilsberechtigt ist und wie hoch diese Ansprüche sind. Besonders Konkubinatspaare sind gut beraten, frühzeitig testamentarisch vorzusorgen. So schützen Sie Ihre Liebsten und sichern Ihren Nachlass nach Ihren individuellen Wünschen.
Der Pflichtteil sorgt für eine faire Erbteilnahme der wichtigsten Angehörigen und bildet eine wichtige Grundlage für eine ausgewogene Vorsorgeplanung. Eine frühzeitige, gut durchdachte Nachlassregelung schafft Klarheit und Sicherheit für alle Beteiligten