meinZuhause – Kauf, nun wird es konkret

Wenn Sie das Objekt erwerben möchten und sich mit dem Verkäufer einig sind, schliessen Sie einen Kaufvertrag ab.

Das Objekt erwerben

Wenn Sie das Objekt erwerben möchten und sich mit dem Verkäufer einig sind, schliessen Sie einen Kaufvertrag ab. Dieser wird im Grundbuch notiert.

Rund um so einen Kaufvertrag gibt es verschiedene Optionen, Zusatzverträge und Rechte die Sie oder der Verkäufer anwenden können. Beispielsweise wenn Sie sich das Kaufsrecht für ein Objekt sichern wollen, den Kauf aber erst später vollziehen möchten.

Damit Sie Ihren Kaufvertrag besser verstehen und interpretieren können, haben wir Ihnen eine Wegleitung zur Überprüfung des Kaufvertrags aufbereitet.

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