Wie lege ich Geld für Enkelkinder an?

Viele Grosseltern möchten für ihre Enkelkinder ein finanzielles Polster aufbauen. Wir stellen Ihnen zwei beliebte Möglichkeiten zum Sparen vor.

Portraitfoto von Lukas Fust, Leiter Privatkunden bei der St.Galler Kantonalbank

Die Serie erscheint auch in den Tageszeitungen unserer Region. Lukas Fust, Leiter Privatkunden der St.Galler Kantonalbank in Rapperswil-Jona hat diese Frage beispielsweise für die Leserinnen und Leser der «Linth-Zeitung» beantwortet.

Das Geschenksparkonto

Ein Geschenksparkonto kann durch die Eltern oder durch Dritte (Grosseltern, Gotti/Götti etc.) eröffnet werden und lautet im Gegensatz zum Jugendsparkonto auf den Namen der eröffnenden Person. Der Zeitpunkt der Übergabe kann frei gewählt werden. Bis zur Volljährigkeit des Kindes profitiert man meistens von einem Vorzugszins und von einer kostenlosen Kontoführung.

Der Fondssparplan für langfristigen Vermögensaufbau

Wer eine höhere Rendite als mit dem klassischen Geschenksparkonto erzielen möchte, kann einen Fondssparplan (Geschenkvariante) eröffnen. Mit dem Fondssparplan bauen Sie systematisch ein Vermögen in Fondsanteilen aufbauen, indem Sie Geld auf ein angeschlossenes Fondssparkonto überwiesen. Sobald der Saldo grösser als CHF 50.- ist, wird automatisch in den ausgewählten Fonds investiert. Gerade für Kinder lohnt sich das Sparen über Fonds, da der lange Anlagehorizont höhere Renditechancen bietet als herkömmliches Sparen. Die Depot- und die Kontoführung sind meist kostenlos, zudem fallen vielfach keine Transaktionskosten an. Die Übergabemöglichkeiten entsprechen dabei jenen des Geschenksparkontos.

Beispiel

In unserem Beispiel zahlen Sie über 18 Jahre monatlich CHF 200 ein. Vergleichen Sie die Entwicklung des angesparten Vermögens

  • auf einem Sparkonto (Verzinsung ∅ 0.5 % p.a.),
  • mit einem Fondssparplan mit der Anlagestrategie «Ausgewogen» (angenommene Rendite ∅ 3 % p.a.) 
  • und einem Fondssparplan mit der Anlagestrategie «Wachstum» (angenommene Rendite ∅ 4 % p.a.).

Bei einem klassischen Sparkonto können Sie nach 18 Jahren rund CHF 45'300 übergeben, beim ausgewogenen Fondssparplan rund CHF 57'880 und beim wachstumsorientierten Fondssparplan sogar rund CHF 64'000. 

Mit unserem Sparrechner können Sie bequem Ihre eigene Berechnung durchführen und die möglichen Erträge aus einem Fondssparplan den Zinsen eines Sparkontos gegenüberstellen.

Gut zu wissen: Was ist Kindesvermögen?

Wird das Konto oder der Fondssparplan auf den Namen des Kindes durch den/die Sorgerechtsinhaber eröffnet, gilt das Guthaben als Kindesvermögen gemäss Art. 318 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Bezüge sind daher nur in Ausnahmefällen und in beschränktem Umfang möglich. Je nach Bank wird für die Verwendung des Rückzugs ein Nachweis verlangt. Wenn also Grosseltern für ihre Enkelkinder ein Konto oder einen Fondssparplan eröffnen, lauten diese immer auf die eröffnende Person und können später auf das Kind übertragen werden.

Jugend-
sparkonto
Geschenk-
sparkonto
Fondssparplan (Standard) Fondssparplan
(Geschenk)
Eröffnende Person

Sorgerechtsinhaber

(z.B. Eltern)

Volljährige Person (z.B. Eltern, Grosseltern, Götti, Tante)

Sorgerechtsinhaber

(z.B. Eltern)

Volljährige Person (z.B. Eltern, Grosseltern, Götti, Tante)
Lautend auf

Kind

Eröffnende Person

Kind

Eröffnende Person
Kindes-vermögen

Ja

Nein

Ja

Nein

Fazit

Wer für seine Enkelkinder vorsorgen will, fährt mit dem Fondssparplan dank langfristig hoher Renditechancen am besten.


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Geschenksparkonto

Das Geschenksparkonto ist das ideale Produkt für Eltern, Grosseltern und Paten, die für die Zukunft eines Kindes sparen wollen. Das Konto wird auf den Namen des Kontoinhabers geführt und zu einem festgelegten Zeitpunkt auf das Kind übertragen.

Fondssparplan Geschenkvariante

Nutzen Sie einen Fondssparplan Geschenkvariante und sparen Sie kontinuierlich zugunsten eines Kindes oder Jugendlichen.


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