Rechtliche Grundlagen

Die Basisdokumente enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Depotbestimmungen und Bestimmungen für den Zahlungsverkehr:

Basisdokumente (DE), gültig ab 01.01.2021

Bedingungen für elektronische Dienstleistungen

Nutzungsbedingungen SGKB App

Nutzungsbedingungen SGKB TWINT App

Nutzungsbestimmungen «Open Banking»

Allgemeine Nutzungsbedingungen Renovations- und CO2-Rechner

Allgemeine Nutzungsbestimmungen Wiitblick

Bestimmungen Online-Verlängerung Hypothek

Handelsregeln Organisiertes Handelssystem «FX E-Trading»

 

Besondere Bestimmungen zur Online Anlageberatung

Die St.Galler Kantonalbank AG («SGKB») bietet ihren Kundinnen und Kunden («Kunden») die Möglichkeit, einzelne Finanzinstrumente (z.B. Anlagefonds) mit transaktionsbezogener Anlageberatung, ohne dafür das gesamte Portfolio zu berücksichtigen, online zu erwerben. Als Online-Kanäle verstehen sich sämtliche digitalen Plattformen, welche den Kunden zur Interaktion mit der SGKB zur Verfügung gestellt werden (SGKB Website, SGKB App etc.).

Mehr Informationen zu den besonderen Bestimmungen der Online Anlageberatung finden Sie hier:

Besondere Bestimmungen zur Online Anlageberatung

Das neue Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Es soll unter anderem den Anlegerschutz und den Schweizer Finanzplatz stärken und vergleichbare Bedingungen für Finanzdienstleister schaffen.

Wenn wir für Sie Finanzdienstleistungen wie das Ausführen von Wertschriftengeschäften (Execution-only), die Anlageberatung oder die Vermögensverwaltung erbringen oder wenn wir Ihnen Kredite für die Durchführung von solchen Geschäften gewähren, haben wir verschiedene Verhaltensregeln einzuhalten, insbesondere betreffend Information, Organisation, Dokumentation und Werbung.

Für Kundinnen und Kunden, die in der Schweiz oder ausserhalb der EU / dem EWR domiziliert sind und eine Finanzdienstleistung nach FIDLEG beziehen (bspw. ein Depot führen), gelten per 1. Januar 2021 die Bestimmungen des FIDLEG.

Umfassende Informationen zum FIDLEG bei der St.Galler Kantonalbank AG («SGKB») finden Sie hier.

Seit Januar 2018 gilt für Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erbracht werden, die überarbeitete Richtlinie der Europäischen Union (EU) über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive, MiFID II).

Mit MiFID II soll der Anlegerschutz verstärkt, die Markttransparenz erhöht und der europäische Finanzmarkt weiter harmonisiert werden. Die MiFID II wird ergänzt durch eine Vielzahl präzisierender delegierter Rechtsakte und Leitlinien mit Detailvorschriften. Für Kunden im EU/EWR hält die Bank die folgenden Dokumente bereit.

Umfassende Informationen zu MiFID bei der St.Galler Kantonalbank AG («SGKB») finden Sie hier.

Das Handeln im Kundeninteresse ist das Leitbild, das unsere Kundenbeziehung prägt. Wir erwarten von unseren Mitarbeitenden jederzeit Sorgfalt sowie rechtmässiges und professionelles Verhalten und Handeln, die Beachtung von Marktstandards und insbesondere die ständige Beachtung des Kundeninteresses.

Mehr Informationen zu den Interessenkonflikten finden Sie hier:

Merkblatt «Interessenkonflikte und Massnahmen zur Vermeidung»

Informationen zur Bearbeitung von Personendaten bei der St.Galler Kantonalbank finden Sie auf der folgenden Webseite:

Nutzungsbedingungen und Datenschutz

Merkblatt Offenlegung von Kundendaten

Seit dem 1.1.2024 gilt das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und dessen Verordnung, die Aufsichtsverordnung (AVO). Hintergrund der Revision ist der verbesserte Schutz von Kundinnen und Kunden im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungen.
Eine wichtige Neuerung des revidierten Rechts ist der Typenzwang. Neu gibt es ausschliesslich ungebundene oder gebundene Versicherungsvermittlerinnen/-vermittler. Die SGKB tritt dabei als ungebundene Versicherungsvermittlerin auf und verfügt über die entsprechende Zulassung der FINMA.

  • Kundeninformation gemäss Art. 45 VAG
    Die SGKB als Versicherungsvermittlerin muss ihren Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern bestimmte Informationen zur Verfügung stellen.

    Im Merkblatt «Kundeninformation gemäss Art. 45 VAG» finden Sie weitergehende Informationen.
  • Umgang mit Interessenkonflikten
    Die SGKB trifft angemessene organisatorische Vorkehrungen, um Interessenkonflikte, die bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen als ungebundene Versicherungsvermittlerin nach VAG entstehen können, zu vermeiden oder um eine Benachteiligung der Kundinnen und Kunden durch Interessenkonflikte auszuschliessen.

    Im Merkblatt «Interessenkonflikte und Massnahmen zur Vermeidung im Zusammenhang mit der ungebundenen Versicherungsvermittlung (VAG)» finden Sie weitergehende Informationen.
  • Versicherungspartner
    Die SGKB ist eine unabhängige Versicherungsbrokerin. Sie ist als unabhängige Versicherungsvermittlerin im Vermittlerportal der FINMA (FINMA Reg. Nr. F00102259) eingetragen und arbeitet mit den im Anhang aufgeführten, in der Schweiz zum Geschäftsbetrieb zugelassenen in- und ausländischen Versicherungsgesellschaften (sog. «Versicherungspartner») zusammen.

    Im Anhang «Versicherungspartner» finden Sie eine Aufstellung von Versicherern, mit welchen die SGKB jeweils eine Kooperationsvereinbarung eingegangen ist.

Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Der AIA wird in der Schweiz durch das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) und die entsprechende Verordnung (AIAV) umgesetzt. Mit Hilfe des AIA soll die Steuerhinterziehung durch das Halten von Vermögenswerten im Ausland verhindert werden, indem Finanzinstitute, Versicherungen und Investmentunternehmen Finanzinformationen über ihre im Ausland steuerpflichtigen Kunden sammeln und diese jährlich über ihre nationale Steuerbehörde den zuständigen Behörden des Wohnsitzstaates des Kunden melden müssen. Auch die St.Galler Kantonalbank AG hat den AIA einzuhalten. Damit ist sie einerseits verpflichtet, das Steuerdomizil ihrer Kunden zu identifizieren und zu dokumentieren und andererseits muss sie jährlich bestimmte Kunden- und Finanzdaten an die ESTV melden.

Mehr zum automatischen Informationsaustausch (AIA)

Factsheet zum automatischen Informationsaustausch (AIA)

Informationsblatt zur Klassifizierung von Gesellschaften für FATCA und AIA

Foreign Account Tax Compliance Act

FATCA steht für Foreign Account Tax Compliance Act und ist ein unilaterales US-Steuergesetz, das die weltweite Informationsbeschaffung zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung durch US-Personen zum Gegenstand hat. Es richtet sich in erster Linie an Finanzinstitute weltweit und verlangt von diesen, dass sie den US-Steuerbehörden periodisch Informationen über sog. US-Konten weitergeben.

Zur erleichterten Umsetzung dieser Anforderungen hat die Schweiz mit den USA einen Staatsvertrag abgeschlossen und auf dessen Basis ein FATCA-Gesetz erlassen. Gestützt darauf sind die Schweizer Finanzinstitute und damit auch die St.Galler Kantonalbank AG (SGKB) verpflichtet, alle US-Personen zu identifizieren, diese zu dokumentieren und dem IRS periodisch zu rapportieren. Weigert sich eine Person, die entsprechenden Angaben zu liefern, ist eine 30%ige Withholding Tax einzubehalten und dem IRS abzuführen. Zudem muss diese Person im Rahmen des jährlichen Reportings anonymisiert in einem aggregierten Reporting der US-Steuerbehörde gemeldet werden. Die USA hat gestützt darauf die Möglichkeit, eine Gruppenanfrage an die eidgenössische Steuerverwaltung zu richten, um die meldepflichtigen Informationen dieser anonymisiert gemeldeten Kunden zu erfragen. Die SGKB ist nicht bereit, Kundenbeziehungen mit Personen zu führen, die sich weigern, die verlangten Angaben mitzuteilen.

Als US-Person und damit als in den USA steuerpflichtig gilt ein Kunde, der (alternativ)

  • in den USA wohnhaft ist;
  • die amerikanische Staatsangehörigkeit besitzt (auch Doppelbürger);
  • eine Greencard besitzt;
  • sich während mindestens 183 Tagen im laufenden und den vergangenen zwei Jahren in den USA aufgehalten hat.

Die Identifikation von US-Personen erfolgt bei der Neueröffnung einer Kundenbeziehung über die Einholung einer spezifischen Selbstauskunft. Teilt eine Person darin mit, dass sie in den USA steuerpflichtig ist, hat sie das offizielle US-Formular W-9 sowie einen Waiver zu unterzeichnen, damit sie ordentlich den US-Steuerbehörden gemeldet werden kann. Zudem sind weitere bankspezifische Voraussetzungen zu erfüllen, damit eine Kontoeröffnung überhaupt möglich ist. Weigert sich eine Person, die notwendigen Angaben zu leisten, ist eine Kontoeröffnung nicht möglich. Auch Gesellschaften haben bei der Eröffnung der Geschäftsbeziehung eine Selbstauskunft zur Abklärung des FATCA-Status auszufüllen und sich darin als aktive, passive oder übrige Gesellschaft bzw. als Finanzinstitut zu klassifizieren (vgl. dazu auch das Informationsblatt zur Klassifizierung von Gesellschaften für FATCA und AIA oben).

Qualified Intermediary Agreement (QI)

2001 haben die USA ein neues Quellensteuerverfahren für Erträge und Kapitalgewinne auf US-Wertschriften eingeführt. Banken, die für sich oder ihre Kunden US-Direktanlagen erwerben, halten oder veräussern wollen, sind seither verpflichtet, mit dem amerikanischen Internal Revenue Service (IRS) einen Vertrag zu schliessen. Mit diesem Vertrag verpflichten sich die Banken, ihre Kunde nach den US-Regeln zu identifizieren und dokumentieren, sofern die Kunden US-Wertschriften halten wollen. Ziel des Vertrags ist es sicherzustellen, dass die US-Kunden einerseits an den IRS gemeldet werden und bei den Nicht-US-Kunden andererseits die US-Quellensteuer auf den erhaltenen US-Erträgen korrekt erhoben und an den IRS abgeführt wird. Im Gegenzug können die Banken den Nicht-US-Kunden einen reduzierten US-Quellensteuersatz auf US-Einkünften gemäss den Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA gewähren.

Die St.Galler Kantonalbank hat einen solchen Vertrag mit dem IRS geschlossen und hat seither den Status eines Qualified Intermediary (QI). Damit ist sie verpflichtet, die obgenannten Vorschriften einzuhalten.

Die Identifikation und Dokumentation der Kunden erfolgt analog zu FATCA: Bei der Neueröffnung einer Kundenbeziehung bzw. bei bestehenden Kunden spätestens vor dem Erwerb von US-Wertschriften muss eine Selbstauskunft zur Abklärung des QI-Status ausgefüllt und unterzeichnet werden. Teilt eine Person darin mit, dass sie in den USA steuerpflichtig ist, hat sie das offizielle Formular W-9 sowie einen Waiver zu unterzeichnen, damit die späteren Meldungen korrekt vorgenommen werden können. Für natürliche Personen, die nicht in den USA steuerpflichtig sind, ergeben sich keine weiteren Formalitäten. Sie können US-Wertschriften halten und profitieren von demjenigen US-Quellensteuersatz, der gemäss Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA für ihren Wohnsitzstaat gilt. Gesellschaften haben spezifische interne Formulare auszufüllen, um den für QI relevanten Status zu eruieren.

Seit dem 3. September 2020 gelten neue Informations- und Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit der Aktionärsrechterichtlinie II der EU (Shareholder Rights Directive II «SRD II»). Die Richtlinie soll die direkte Kommunikation zwischen Gesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und ihren Anlegern ermöglichen und die Ausübung der Aktionärsrechte erleichtern.

Weitere Details über die wesentlichen Neuerungen aufgrund der Aktionärsrechterichtlinie II entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumentationen:

Merkblatt Aktionärsrechterichtlinie II

Verzichtsformular_SRD II

Wir haben für Sie die beiden wichtigen Themen «Einlagensicherung» und «Staatsgarantie» auf einer separaten Website zusammengefasst.

Mehr zur Einlagensicherung und Staatsgarantie

Kontakt Beratungszentrum

Servicezeiten
07:30 bis 17:30 (Montag-Freitag; CHF 0.04/Minute)

Kontakt via Formular

Unsere Niederlassungen

Frau mit Headset vom Beratungszentrum der St.Galler Kantonalbank