Gemeinschaftskonto oder Einzelkonto?
Paare stehen oft vor der Frage, ob sie ein gemeinsames Konto nutzen oder getrennte Konten behalten sollen. Von besonderer Bedeutung wird das, wenn es um gemeinsame Ausgaben oder die Verfügbarkeit von liquiden Mitteln im Todesfall eines Partners geht.
Liebi KB, wie isch da eigentlich?
In der Serie «Liebi KB, wie isch da eigentlich?» beantworten SGKB-Mitarbeitende Alltagsfragen rund ums Geld. Aktuell: Gemeinschaftskonto oder Einzelkonto? Was passiert im Todesfall?
Die Serie erscheint auch in den Tageszeitungen unserer Region. Andreas Krapf, Berater Privatkunden in Herisau, hat diese Frage beispielsweise für die Leserinnen und Leser der «Appenzeller Zeitung» beantwortet.
Was ist der Unterschied zwischen einem Gemeinschaftskonto und einem Einzelkonto?
- Einzelkonto: Nur eine Person ist Kontoinhaberin bzw. Kontoinhaber und trifft die Entscheidungen betreffend Konto.
- Gemeinschaftskonto: Beide Personen sind am Konto berechtigt und können gemeinsam oder allein über das Konto verfügen.
Bei einem Einzelkonto gibt es zudem die Möglichkeit, eine Vollmacht zu erteilen. Wer einer Vertrauensperson eine Bankvollmacht erteilt, kann sich gegen Unverhofftes absichern. Mit der Vollmacht stellen Sie sicher, dass Ihre Bankgeschäfte weiterlaufen, auch wenn Sie selbst verhindert sein sollten. Eine Kontovollmacht lässt sich auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurückziehen.
Ein Gemeinschaftskonto hat vor allem dann Vorteile, wenn Paare ihre Finanzen gemeinsam verwalten möchten. Es bietet eine hohe Transparenz und erleichtert den Überblick über gemeinsame Ausgaben, insbesondere wenn beide Partner regelmässig für Haushalt, Reisen oder andere finanzielle Verpflichtungen aufkommen.
Was passiert im Todesfall?
Einzelkonto: Stirbt die Kontoinhaberin bzw. der Kontoinhaber, wird das Konto gesperrt, bis geklärt ist, wer im Nachlass der verstorbenen Person verfügungsberechtigt ist. Bevollmächtigte können nur noch eingeschränkt (z. B. Miete und Stromrechnung) über das Konto verfügen.
Gemeinschaftskonto: In der Regel kann der überlebende Vertragspartner weiterhin einzeln und unbeschränkt über die Vermögenswerte verfügen.
Fazit: Gemeinschaftskonto oder Einzelkonto?
Für Paare bietet sich eine Mischung aus Einzel- und Gemeinschaftskonto an. Über das gemeinsame Konto lassen sich die laufenden Lebenshaltungskosten bequem abwickeln, und im Todesfall bleibt der Zugriff auf die gemeinsamen Mittel gewährleistet. Ein zusätzliches Einzelkonto – mit oder ohne Vollmacht – sorgt für finanzielle Unabhängigkeit und individuelle Flexibilität. Wir beraten Sie gerne persönlich dazu.
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