EBICS Systemwechsel bei der SGKB

Am 15. August 2025 wechseln wir unser System und stellen auf eine neue, moderne EBICS-Plattform um. Diese Neuerung ermöglicht die Unterstützung des aktuellen EBICS-Standards 3.0 sowie die Integration der Funktionalität «Verteilte elektronische Unterschrift (VEU)».

Häufige Fragen

Ab dem 15. August 2025 sind Zahlungen nicht mehr im E-Banking sichtbar. Das liegt daran, dass das neue EBICS-System völlig vom E-Banking entkoppelt wurde. Zahlungen werden also nicht mehr ins E-Banking System eingeliefert, sondern separat verarbeitet. Sie können den Verarbeitungsstatus in Ihrem ERP-System über das Zahlungsstatus-Reporting (z.B. pain.002, Camt.054) abfragen.

Ab dem 15. August 2025 können Zahlungen nicht mehr über das E-Banking freigegeben werden. Die SGKB folgt dem VEU-Standard, das heisst Zahlungen werden entweder über das ERP-System oder – im Falle der Kollektivunterschrift – über eine Smartphone-App freigegeben.

Bei der Kollektivunterschrift gibt es folgende Lösungsvarianten:

1. Bestellung und Aktivierung der VEU-App.
2. Umstellung von Kollektiv- auf Einzelunterschrift (neue Zeichnungsregelung).
3. Manueller Upload der Zahlungsfiles ins E-Banking und Freigabe im E-Banking.
4. Bestellung und Aktivierung der VEU-Funktionalität im eingesetzten ERP-System.

Gerne beraten wir Sie. Bitte melden Sie sich direkt beim Support-Team unter Tel. +41 71 231 33 84 oder kontaktieren Sie uns via E-Mail unter openbanking@sgkb.ch.

Falls Sie Kontodaten/Bankbelege von vor dem 15. August 2025 benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Help Line.

Freigabe und Erfassung von Zahlungsaufträgen trennen
Neu bieten wir unseren EBICS-Kundinnen und -Kunden die Zahlungsfreigabe mittels verteilter elektronischer Unterschrift (VEU) an. Dabei werden zunächst nur die Zahlungsaufträge an die Bank übertragen und gespeichert. Danach können die VEU-Berechtigten die Zahlungsaufträge mittels Smartphone-App abrufen, kontrollieren und freigeben. Das VEU-Verfahren und die dafür benötigte App (Windata) sind kostenlos. Die Installationsanleitung finden Sie hier. Bei der Installation unterstützen wir Sie gerne persönlich.



Mehr Sicherheit – dank VEU
Mit der von Ihrer IT-Infrastruktur losgelösten Zahlungsfreigabe sind Sie auch dann optimal geschützt, wenn es Unbefugten gelingt, sich Zugriff auf Ihre IT-Infrastruktur zu verschaffen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Erfassung und Freigabe Ihrer Zahlungen mit der verteilten elektronischen Unterschrift zu trennen.



Weitere Informationen zur VEU finden Sie hier.