Ein Junge umarmt den Grossvater und beide schauen lächelnd aus dem Fenster

Erbrechtsrevision – jetzt handeln?

«Wären wir doch früher die Nachlassplanung angegangen.» oder «Hätten unsere Eltern den Nachlass klarer geregelt.» – solche Aussagen hören Dr. Tamara Völk und ihr Erbrechts-Team häufig. Geben Sie Ihrem letzten Willen Ausdruck und vermeiden Sie Erbstreitigkeiten dank rechtzeitiger Nachlassplanung.

Per 1. Januar 2023 tritt der erste Teil der Erbrechtsrevision in Kraft. Ein guter Zeitpunkt, sich mit dem Thema Erbrecht zu befassen und bestehende Verfügungen von Todes wegen zu überprüfen. Wir haben uns ausführlich mit der Erbrechtsrevision beschäftigt und unseren Kundinnen und Kunden einen Livestream zur Verfügung gestellt. Diesen können Sie sich nachfolgend ansehen:

Rückblick Livestream vom Juli 2022


Einfluss auf Verfügungen von Todes wegen

Bestehende Verfügungen bleiben gültig. Jede und jeder tut gut daran, die individuelle Verfügung anzuschauen. Durch die Anpassungen des Erbrechts ergibt sich für viele Menschen ein erhöhter Gestaltungsspielraum in der Nachlassplanung, der genutzt werden kann. Insbesondere für kinderlose Personen, bei welchen der Pflichtteilsschutz der Eltern ab nächstem Jahr entfällt, eröffnen sich neue Möglichkeiten.

Hauptfehler bei der Nachlassplanung

Nichts zu tun ist wohl der kapitalste Fehler bei der Nachlassplanung. Gedanken an unser Lebensende sind nicht angenehm, trotzdem ist es wichtig, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen, um sicherzustellen, dass der letzte Wille zur Umsetzung gelangt und Erbstreitigkeiten vermieden werden können. Präzise Formulierungen schaffen klare Verhältnisse und beugen Diskussionen vor. Denken Sie daran, dass auch lebzeitige Zuwendungen einen Einfluss auf die künftige Erbteilung haben. Zudem werden die Emotionen, die den Erbprozess begleiten, oft unterschätzt. Dank unmissverständlich formulieren Verfügungen können negative Gefühle abgefedert werden.

Handeln Sie jetzt

Bestimmt, es gibt schönere Themen, mit denen Sie sich auseinandersetzen können – eine abgeschlossene Nachlassplanung oder die Überprüfung bestehender Verfügungen von Todes wegen geben Ihnen jedoch das gute Gefühl, alles geregelt zu haben. Die Abteilung Finanzplanung von Dr. Tamara Völk zählt 30 Mitarbeitende in den Bereichen Steuern, Vorsorge, berufliche Vorsorge und Erbschaften. Sieben Juristinnen und Juristen sind auf Erbrecht spezialisiert und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Ihre persönliche Kundenberaterin, Ihr persönlicher Kundenberater stellt gerne den Kontakt her.

Weiteres zum Thema «Nachlassplanung und Erbteilung»


Tipps

Illustration einer weissen Schachtel mit bunten Flecken

Machen Sie sich über Ihre Wünsche und Bedürfnisse frühzeitig Gedanken.

Illustration einer Checkliste mit zwei abgehakten Checkboxen

Nutzen Sie die Gestaltungsspielräume, die das Gesetz bietet.

Illustration einer Frau und eines Mannes

Sorgen Sie selbstbestimmt vor.

Illustration verschiedener Formulare, die unterschrieben werden

Beachten Sie die Formvorschriften.

Illustration eines Wandkalenders mit zwei markierten Daten

Überprüfen Sie Ihre Verfügungen regelmässig.


Wir unterstützen Sie auch in anderen Themen

Nebst unserer Erbrechtsberatung inkl. Hilfestellung bei der Ausarbeitung von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen, Vorsorgeaufträgen usw. unterstützen Sie unsere Fachspezialistinnen und Fachspezialisten gerne auch in folgenden Themen:

  • Steuerdienstleitungen: Steuercheck, Erstellung Steuererklärungen, Steuerberatung
  • Vorsorge und Pensionsplanung: Vorsorgeanalyse, Pensionscheck, Pensionsberatung, Pensionsplanung
  • Berufliche Vorsorge: Umfassende Beratung in der Beruflichen Vorsorge für KMU

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