Schneller zum Wohneigentum mit Vorsorgeguthaben

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Guthaben aus der Pensionskasse oder aus Ihrer freiwilligen privaten Altersvorsorge für den Erwerb von Wohneigentum einsetzen.

So können Sie sich Ihren Traum vom Eigenheim unter Umständen auch dann verwirklichen, wenn Ihnen das nötige Eigenkapital (in der Regel 20 % der Anlagekosten) noch fehlen sollte.

Wohneigentumsförderung mit Mitteln der 2. Säule

Seit dem 1. Januar 1995 erlaubt der Gesetzgeber den bedingten Einsatz von Vorsorgegeldern der 2. Säule (berufliche Vorsorge) für selbstbewohntes Wohneigentum. Bis zum fünfzigsten Altersjahr können Pensionskassenmitglieder das gesamte Vorsorgeguthaben für den Eigenheimerwerb einsetzen. Nach dieser Altersgrenze steht wahlweise das halbe oder das dem fünfzigsten Altersjahr entsprechende Freizügigkeitsguthaben zur Verfügung.

Das Kapital kann für den Kauf oder den Umbau von Eigenheimen, zur Amortisation von Hypotheken sowie für den Erwerb von Anteilen an Wohnbaugenossenschaften verwendet werden.

Wohneigentumsförderung mit Mitteln der 3. Säule

Auch die im Rahmen der freiwilligen Vorsorge (3. Säule) angesparten Guthaben können für selbstbewohntes Wohneigentum eingesetzt werden. Die Möglichkeiten sind gleich wie bei den Mitteln der 2. Säule, allerdings besteht für Guthaben aus der 3. Säule keine Altersbeschränkung.

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