Aufzeichnung Immo-Montag Eigenmittel

Hier finden Sie die Aufzeichnung unserer Livestream-Veranstaltung Immo-Montag zum Thema «Eigenmittel: Wohneigentum solide finanziert». Wir haben zudem zahlreiche Fragen während der Veranstaltung erhalten - einige davon werden hier direkt beantwortet.

Fragen und Antworten

Frage Teilnehmer*in:
«Angenommen man hat eine Festhypothek, bei welcher der obligatorische Teil bereits amortisiert ist. Bis zu welchem Grad lohnt es sich bei einer Hypothek-Erneuerung, diese Hypothek zurück zu zahlen (unterhalb der 66.6%-Grenze).»

Dies muss ein Wohneigentümer, eine Wohneigentümerin individuell für sich beantworten. Wenn eine Hypothek abbezahlt wird, sinkt die Zinsbelastung. Wird die Finanzierung unverändert verlängert, kann das Geld anderweitig genutzt werden. Aus steuerlicher Sicht lohnt sich eine weitere Reduktion der Hypothek dann, wenn die Hypothekarzinsen den Vermögensertrag übersteigen.

Frage Teilnehmer*in:
«Ist eine 2. Hypothek notwendig, oder kann eine Liegenschaft mit einer Hypothek erworben werden?»

Als 1. Hypothek bezeichnet man den Teil bis 66% des Liegenschaftswerts. Dieser Teil muss nicht zwingend amortisiert werden. Als 2. Hypothek bezeichnet man die Finanzierung zwischen 66% und 80%, dieser Teil muss innerhalb von 15 Jahren zurückbezahlt werden. Bei der Produktauswahl spielt diese Unterscheidung eine untergeordnete Rolle. Sie können für die gesamte Finanzierung ein oder mehrere Hypothekarprodukte mit unterschiedlichen Laufzeiten wählen.

Frage Teilnehmer*in: 
«Ist eine Amortisation immer zwingend? Auch wenn genug Eigenmittel zur Verfügung steht?»

Wenn nur eine 1. Hypothek nötig ist (bis 66% des Liegenschaftswertes), ist üblicherweise keine Amortisation notwendig, kann jedoch je nach finanzieller Situation vereinbart werden. Die Amortisation der 2. Hypothek innerhalb von 15 Jahren ist regulatorisch vorgeschrieben.

Frage Teilnehmer*in: 
«Darf die 3. Säule für eine Zweitwohnung eingesetzt werden?»

Nein, 2. und 3. Säule-Gelder dürfen nur für den selbstbewohnten Hauptwohnsitz verwendet werden.

Frage Teilnehmer*in: 
«Darf eine Wohnung u.a. aus PK-Geldern bezahlt wurde fremdvermietet werden und der Eigentümer bezieht eine externe Mietwohnung?»

Nein, PK-Gelder dürfen nur für selbstbewohnte Objekte verwendet werden. Wird das mit PK-Geldern finanzierte Objekt fremdvermietet, müssen die PK-Gelder wieder zurückgeführt werden.

 

Während der Veranstaltung wurden zahlreiche weitere Fragen gestellt. Wir werden diese direkt via E-Mail in den nächsten Tagen beantworten.

Wir freuen uns, wenn Sie uns weitere Fragen über unser Kontaktformular zum Immo-Montag stellen oder wenn wir Sie direkt in einer unserer Niederlassungen begrüssen dürfen, um die nächsten Schritte mit Ihnen zu planen.