Berufliche Vorsorge
Ziel | Angemessene Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung durch berufliche Alter-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. |
Leistungen | Altersrente
Vorübergehende Erwerbsunfähigkeit
Invalidenrente
Die Höhe der ganzen IV-Rente beträgt 6.8 % der Summe aus angespartem Altersguthaben und aus allen künftigen Altersgutschriften (ohne Zins) bis zum gesetzlichen Rentenalter; Übergangslösung analog Regelung bei der Altersrente.
Kinderlose Witwen/Witwer erhalten eine Rente, wenn sie zum Todeszeitpunkt der versicherten Person das 45. Altersjahr vollendet haben und mind. 5 Jahre verheiratet waren. |
BVG-Mindestzinssatz | 1.0 % |
Finanzierung | Altersgutschriften
Risikoprämie |
Beachten |
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