Der Kauf – jetzt wird es konkret

Wenn Sie sich dafür entschieden haben ein Eigenheim zu erwerben, folgen nun die ersten konkreten Schritte.

Nutzen Sie unser Know-How und die langjährige Erfahrung um Ihren Wohntraum zu verwirklichen und sparen Sie damit Zeit, Geld und Umtriebe.

Beim Kauf muss der Wert des Objekts ermittelt, die Finanzierungsunterlagen zusammengestellt und die Nebenkosten beim Erwerb berücksichtigt werden.

Im Folgenden erfahren Sie mehr dazu:

Wenn Sie ein Objekt gefunden haben, das Ihren Wohnbedürfnissen entspricht, folgt nun die Wertermittlung der Wohnung oder des Hauses.

In einem ersten Schritt können Sie beim Grundbuchamt einen Grundbuchauszug der gewünschten Parzelle verlangen. Dieser verschafft Ihnen zum einen Klarheit, was alles im Kaufpreis inbegriffen ist. Zum andern enthält er die Rechte und Pflichten für den Besitzer. Lesen Sie deshalb diesen Auszug genau durch.

Anschliessend lassen Sie den Wert des Objekts schätzen. Bei der amtlichen Schätzung werden der Verkehrswert, der Neuwert und der Zeitwert sowie der Mietwert ermittelt.

Wenn Sie das Objekt erwerben möchten und sich mit dem Verkäufer einig sind, schliessen Sie einen Kaufvertrag ab. Dieser wird im Grundbuch notiert.

Rund um so einen Kaufvertrag gibt es verschiedene Optionen, Zusatzverträge und Rechte die Sie oder der Verkäufer anwenden können. Beispielsweise wenn Sie sich das Kaufsrecht für ein Objekt sichern wollen, den Kauf aber erst später vollziehen möchten.

Damit Sie Ihren Kaufvertrag besser verstehen und interpretieren können, haben wir Ihnen eine Wegleitung zur Überprüfung des Kaufvertrags aufbereitet.

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Glossar:

  • Grundbuch
  • Öffentliche Beurkundung
  • Vorvertrag
  • Kaufvertrag
  • Kaufrecht
  • Vorkaufsrecht
  • Rückkaufsrecht
  • Bauvorschriften

Wenn Sie ein Objekt erwerben, kommen nebst dem eigentlichen Kaufpreis noch Nebenkosten dazu. Hier ein kurzer Überblick:

  • Die Handänderungssteuer: Sie wird bei jeder Übertragung des Grundeigentums vom Grundbuchamt berechnet. Der Steuersatz ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In der Praxis werden diese Kosten in der Regel zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt.
  • Die Grundbuchgebühren: Bei jeder Handänderung werden Grundbuchgebühren in Rechnung gestellt. In der Praxis werden sie in der Regel zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt.
  • Die Grundstückgewinnsteuer: Die Bezahlung der Grundstückgewinnsteuer obliegt von Gesetzes wegen allein dem Verkäufer. Der Käufer einer Liegenschaft hat jedoch ein grundlegendes Interesse an der ordnungsgemässen Begleichung der Grundstückgewinnsteuer. Denn erfolgt diese nicht, fällt sie auf den Käufer zurück.
  • Kosten für die Pfanderrichtung: Die Gebühr für die Errichtung von Grundpfandrechten ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Im Kanton St. Gallen sind die Gebühren für eine Errichtung/Erhöhung von Register-Schuldbriefen (elektronische Schuldbriefform) günstiger als bei Inhaber- oder Namen-Papierschuldbriefen.

Für die definitive Beurteilung einer Kreditanfrage benötigt die Bank verschiedene Unterlagen. Je vollständiger die notwendigen Schriftstücke und Pläne bereits beim ersten Gespräch dem Kundenberater übergeben werden, umso rascher kann die Finanzierung festgelegt und bestätigt werden.

Allgemeine Unterlagen:

  • Grundbuchauszug
  • Ortsplan
  • Situationsplan/Katasterplan
  • Planunterlagen (primär Grundrisse)
  • Kubatur
  • Baubeschrieb
  • Aktuelle amtliche Schätzung
  • Fotos (Innen und Aussen)

Zusätzliche Unterlagen für Mehrfamilienhäuser:

  • Unterzeichneter aktueller Mieterspiegel (Nettoeinnahmen und Namen)

Zusätzliche Unterlagen für Stockwerkeigentum:

  • Stockwerkeigentumsbegründungs-Vertrag mit Wertquotenaufteilung
  • Nutzungs- und Verwaltungsreglement der Stockwerkeigentums-Gesellschaft
  • Nettowohnfläche oder Bruttogeschossfläche
  • Aktueller Stand der Einlagen in Erneuerungsfonds

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