Ein Beitragsgesuch einreichen

Aus dem Öffentlichkeitsfonds leistet die St.Galler Kantonalbank einmalige Beiträge für gemeinnützige Zwecke aus den Bereichen Soziales, Kultur und Sport, welche einen Bezug zum Marktgebiet (Kantone St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden) aufweisen.

Dabei wird eine ausgewogene Unterstützung der Regionen sowie der Zweckbereiche angestrebt.

Nicht unterstützt werden:

  • Projekte mit kommerziellem, politischem oder religiösem Charakter; kommerzielle, politische oder religiöse Organisationen
  • Projekte, welche die berechtigten Interessen der St.Galler Kantonalbank, ihrer Tochtergesellschaften oder ihrer Anspruchsgruppen beeinträchtigen
  • Einzelpersonen
  • Beteiligungen an Organisationen
  • Ankäufe von Kunstwerken oder Kunstkatalogen

Voraussetzungen für die Einreichung eines Beitragsgesuchs:

Jedermann ist berechtigt, an die nachstehende Adresse ein schriftliches Beitragsgesuch einzureichen. Es hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:

  • Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, evtl. E-Mail)
  • Beschreibung und Begründung des Projekts
  • Budget oder Finanzierungsplan
  • Name und Unterschrift der/des Projektverantwortlichen
  • evtl. weitere für die Projektbeurteilung zweckmässige Informationen

Der Gesuchsteller wird mündlich oder schriftlich über den Entscheid informiert. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch auf einen Beitrag; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bitte richten Sie Ihr Beitragsgesuch an folgende Adresse:

St.Galler Kantonalbank AG
Generalsekretariat
Herr Adrian Kunz
Postfach
9001 St.Gallen
T +41 (0) 71 231 32 04
E-Mail

Herr Kunz steht Ihnen für Fragen in Bezug auf die Einreichung eines Beitragsgesuchs gerne zur Verfügung.

Kontakt Beratungszentrum

Servicezeiten
07:30 bis 17:30 (Montag-Freitag; CHF 0.04/Minute)

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Frau mit Headset vom Beratungszentrum der St.Galler Kantonalbank