Der Entscheid – setzen Sie auf die richtigen Partner

Der Kauf eines Eigenheims ist ein ganz besonderer und schöner Moment. Doch bevor Sie sich definitiv dafür entscheiden, sollten Sie sich einen Überblick darüber verschaffen, was das genau bedeutet.

Zur Orientierung für Sie haben die Immobilien-Experten der St.Galler Kantonalbank auf den folgenden Seiten die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die es auf dem Weg zum Eigenheim zu beachten gilt.

Im Folgenden erfahren Sie mehr dazu:

Wer sich heute mit dem Gedanken beschäftigt, etwas Eigenes zu kaufen, muss abwägen, ob das eigene Haus oder die eigene Wohnung mehr Vorteile bietet. Wichtig für den Entscheid ist nicht immer nur die Preisfrage, sondern es zählen noch andere Überlegungen. Als Entscheidungshilfe können Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Will ich den Unterhalt und die Verwaltung selbst besorgen oder will ich damit nichts zu tun haben?
  • Nehme ich unter Umständen einen längeren Arbeitsweg in Kauf?
  • Habe ich Freude an der Arbeit im Garten und auch die nötige Zeit dafür?
  • Will ich für den gleichen Preis mehr Wohnkomfort?
  • Werde ich mich innerhalb einer Gemeinschaft wohlfühlen können?

Ein wichtiges Kriterium ist auch, ob Sie auf dem Land oder in der Stadt wohnen möchten. Auf dem Land sind die Bodenpreise in der Regel günstiger, deshalb können Sie sich da eher ein Grundstück mit Haus leisten. Grundsätzlich gilt: Stockwerkeigentum ist verglichen mit einem Einfamilienhaus an gleicher Lage, in gleicher Grösse und mit gleichem Komfort kostengünstiger.

Sie wollen sich vertieft mit Ihrem Wohnprofil auseinandersetzen? Unsere Entscheidungshilfe zum Erwerb von Wohneigentum dient als Leitfaden bei der Erstellung Ihres persönlichen Wohnprofils.

Haben Sie sich auch schon Gedanken darüber gemacht, welche Eigentumsart für Sie in Frage kommt? Eigentum ist nicht gleich Eigentum. Überlegen Sie sich daher gut, welche Form für Sie die Passende ist und auch langfristig die beste Wahl. Sie haben dabei die Wahl zwischen den folgenden drei Arten:

  • Alleineigentum
    Die Liegenschaft gehört Ihnen vollumfänglich. Sowohl natürlich, als auch juristische Personen können Alleineigentümer sein.
  • Miteigentum
    Ohne die Teilung der Sache sind die Miteigentümer nur nach Bruchteilen berechtigt. Es handelt sich dabei um so genannte ideelle Anteile. Diese sind rechtlich nach den gleichen Grundsätzen zu behandeln, wie jene des Alleineigentums. Jeder Eigentümer kann dabei über seinen Teil verfügen, ihn veräussern oder gar verpfänden. Es besteht jedoch von Gesetztes wegen her ein Vorverkaufsrecht für andere Miteigentümer.
  • Gesamteigentum
    In diesem Falle sind alle Eigentümer am Ganzen beteiligt und bilden eine Gemeinschaft - bei der im Gegensatz zum Miteigentümer keine sachrechtlichen Anteile bestehen. Damit ein Gesamteigentum entstehen kann, braucht es eine eheliche Gütergemeinschaft, eine Erben- oder eine einfache Gesellschaft, eine Kollektivgesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft.

Die finanzielle Belastung, die sich aus dem Erwerb Ihres Eigenheimes und den Unterhaltskosten ergibt, muss für Sie tragbar sein. Dafür gilt eine einfache Faustregel: Die Summe aller Kosten (Zinsen, Amortisation, Unterhaltskosten) soll zusammen nicht mehr als ein Drittel Ihres Bruttoeinkommens betragen.

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Zudem ist für die persönliche Übersicht ein Haushaltsbudget von Vorteil. Diese Berechnungen können keine Beratung ersetzen und gelten ohne Gewähr.

Berechnungsgrundlagen

  • Als Faustregel gilt, dass mindestens 20 % der Anlagekosten als Eigenmittel beizubringen sind.
  • Erste Hypotheken gewähren wir grundsätzlich bis zu zwei Dritteln der Anlagekosten.
  • Die zweite Hypothek ist in der Regel innert 15 Jahren zu amortisieren, jährlich also mit 5 %.
  • Erfahrungsgemäss belaufen sich die Unterhaltskosten - ohne Garten und grössere Reparaturen - auf jährlich ca. 0.7 % der Anlagekosten.
  • Die Belastung aus Verzinsung, Unterhalt und Amortisation sollte nicht mehr als rund ein Drittel des Bruttoeinkommens betragen.
    Damit die Tragbarkeit auch bei steigenden Zinsen gewährleistet ist, sollte für die Berechnungen ein etwas höherer Zinssatz gewählt werden.

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