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Dürfen alle Personen, die im Besitz von mindestens einer SGKB-Aktie sind, an der GV teilnehmen?
Alle Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können an der GV'10 teilnehmen. Stichtag für die Eintragung ins Aktienregister ist der 25. März 2010. Aktionäre die ihre Aktien in einem Depot verwahren und nicht im Aktienregister eingetragen sind, sind nicht teilnahmeberechtigt. Sonderregeln gelten für minderjährige Aktionäre. Aktionäre unter 16 Jahren werden nur in Begleitung eines im Aktienregister eingetragenen Aktionärs zur Generalversammlung zugelassen.
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Darf ich Bekannte, Freunde oder den Lebenspartner zur Generalversammlung einladen?
Nur wenn diese ebenfalls im Besitz von SGKB-Aktien sind und im Aktienregister eingetragen wurden. Es werden generell keine Gästekarten abgegeben.
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Meinem 12-jährigen Göttibuben habe ich eine Aktie geschenkt. Darf er an der GV teilnehmen?
Grundsätzlich ja. Aber Aktionäre unter 16 Jahren werden nur in Begleitung eines im Aktienregister eingetragenen Aktionärs zur Generalversammlung zugelassen.
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Müssen sich Aktionäre für die Generalversammlung An/Abmelden?
Auf dem Anmeldeformular zur Generalversammlung haben Sie die Möglichkeit, die persönliche Teilnahme oder eine Vertretungsvariante zu wählen. Eine Abmeldung ist nicht nötig.
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Worüber wird an der Generalversammlung abgestimmt, und kann das Stimmrecht übertragen werden?
In den Einladungsunterlagen, die am 13. März 2010 an alle Aktionäre versandt werden, informieren wir Sie ausführlich über Ablauf und Inhalt der GV'10. Darin finden Sie auch Angaben, wie Sie Ihr Stimmrecht einem Dritten übertragen können. Am 16. April 2010 wird den angemeldeten Aktionären schliesslich die Zutrittskarte und das Stimmmaterial zugestell.
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Wie werden meine Stimmen gezählt?
Grundsätzlich richtet sich die Stimmkraft nach der Anzahl der Aktien. Die Stimmzahl des Kantons als Hauptaktionär und der institutionellen Stimmrechtsvertreter ist dem Stimmenzähler jeweils bekannt. Aus praktischen Gründen wird bei Abstimmungen daher das übrige Stimmenverhältnis nach Köpfen ermittelt. Im Zweifelsfall kann eine schriftliche Abstimmung durchgeführt werden.
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Kann ich an der GV eine Frage stellen?
Ja. Wortmeldungen soll der Aktionär frühzeitig am Wortmeldeschalter anmelden. Dieser ist schon vor Versammlungsbeginn geöffnet. Die Frage kann auch vorzeitig schriftlich eingereicht und an der Versammlung vorgetragen werden. Im Verlauf der Versammlung sind zudem zu den entsprechenden Traktanden auch spontane Wortmeldungen möglich.
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Wird die Dividende am Tag der Generalversammlung ausbezahlt?
Nein. Sie werden an der GV'10 über die Höhe der Dividende abstimmen. Die Auszahlung erfolgt am 03. Mai 2010.
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Wer ist Gastregion der diesjährigen Generalversammlung?
Gastregion ist das Sarganserland.
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Wo kann ich mit dem Auto parkieren?
Benützen Sie wenn immer möglich die öffentlichen Verkehrsmittel.
- Sonderbus ab Hauptbahnhof St. Gallen fährt ab 15.00 Uhr bis 16.45 Uhr in regelmässigen Abständen, direkt zur Olma-Halle 9.
- Der Rücktransport: ab 18.00 Uhr bis 22.30 Uhr in regelmässigen Abständen.
- Linien-Bus Nr. 3 "Heiligkreuz" gemäss Werktagsfahrplan (Haltestelle "Olma").
- Der Spelterini-Parkplatz steht nicht zur Verfügung, da der Zirkus Knie noch dort gastiert.
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Ich will nur an den gesellschaftlichen Teil der GV gehen. Ist dies möglich?
Nein. Der Besuch des gesellschaftlichen Teils ist nur möglich, wenn der Aktionär an der Versammlung war. Er muss sich also für die Versammlung bis spätestens ca. 16.45 h an den Gates einchecken. Danach ist ein Eintritt nicht mehr möglich ("geschlossene Gesellschaft").
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Bestellung Geschäftsbericht
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Wohin kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?
In diesem Fall stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
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